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D&O-Versicherung: D&O in Zeiten von Corona und Insolvenzverschleppung

Kurzarbeit, Homeoffice, Krankheitsfälle, Betriebsunterbrechungen und Schließungen, Beeinträchtigungen von Prozessen und Lieferketten – die Auswirkungen der Pandemie auf industrielle und kommerzielle Unternehmensabläufe sind zahlreich. Führungskräfte stellen sich die Frage, ob und wie sie sich vor den finanziellen Auswirkungen des Virus‘ schützen können. Diese Problematik trifft auch die D&O-Versicherer, und dies auf einem sowieso schon „harten Markt“.

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (COVInsAG) hat zum Ziel, Schadenersatzforderungen und Haftungsansprüche weitestgehend zu vermeiden. Es sieht unter anderem eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für pandemiebedingt zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen bis zum Ende des Jahres vor, damit sich diese in der gewonnenen Zeit durch ein wieder aufschwingendes Wirtschaftsgeschehen oder staatliche Hilfsangebote sanieren.

Aber wird dieser Zweck erfüllt? „Das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht hilft der Wirtschaft nicht, sondern verschiebt die Insolvenzwelle in die Zukunft und richtet in der Gegenwart Schäden an: Sie verstellt den Blick auf die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung, hält Unternehmen künstlich am Leben und schafft Unsicherheit allerorten“, sagt der Geschäftsführer des GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft eV Jörg Asmussen.

Auswirkungen für die D&O-Versicherer

Diese Ausgangslage bleibt nicht ohne Auswirkungen für die D&O-Versicherer, denn aufgeschobene Insolvenzen werden womöglich zu einer Flut von Rechtsstreitigkeiten führen. Schadenersatzforderungen gegen Vorstände und Aufsichtsräte, Klagen der Aktionäre oder Gesellschafter gegenüber dem Management könnten überproportional steigen. Im Fokus steht der Vorwurf des fehlenden oder nicht rechtzeitigen Handelns, des mangelhaften Risikomanagements und der Veranlassung von Zahlungen nach Insolvenzreife. Auch wenn diese Vorwürfe unbegründet sind, so wird die D&O-Versicherung zunächst einmal mit der Anspruchsabwehr und den hiermit verbundenen Kosten belastet. Die Versicherer müssen viel Zeit und Geld investieren, um unbegründete oder überhöhte Forderungen abzuwehren: Im Schnitt betragen die Prozess- und Anwaltskosten nach jeder Insolvenz über 30.000 Euro, bis zum Abschluss eines Verfahrens dauerte es in der Regel mehr als zwei Jahre.

Sanierung der Bestandsverträge

Dass ein Krankheitsvirus in der D&O-Versicherung zum Risikofaktor wird, ist neu. Und das ausgerechnet in einer Zeit, in der sich dieser Spezialmarkt sowieso schon stark verhärtet hatte. Nahezu alle Versicherer sanieren in diesem Jahr ihre Bestandsverträge. Schon vor und unabhängig vom Ausbruch der Pandemie haben die Versicherer die Preise erhöht und ihre Versicherungsbedingungen verschärft. Eine Entwicklung, die durch SARS-CoV-2 zusätzlich befeuert wird. Neben der „üblichen Risikobetrachtung“ werden nun verstärkt auch Prüfungen dahingehend angestellt, ob und welche Maßnahmen zur Aufrechthaltung der Liquidität ergriffen und Worst-Case-Szenarien entwickelt wurden.

Die Wohnungswirtschaft wird von den Auswirkungen des Covid-Virus nur wenig tangiert: Die Geschäfte laufen weiter und ein Großteil des Tätigkeitsspektrums lässt sich vom mobilen Arbeitsplatz aus bewerkstelligen. Dessen ungeachtet sind auch Wohnungsunternehmen Leidtragende der aufgezeigten Entwicklung. Denn die Kapazitäten in der D&O-Versicherung sind „mehr als ausgequetscht“ und die Versicherer verlangen in diesen Zeiten ihrer gesamten Kundschaft Zugeständnisse ab, um am Markt bestehen zu können. Verteuerungen auf dem Sektor „Financial Lines“ sind also zurzeit nicht aufzuhalten. Nichts desto trotz – und gerade deshalb – arbeiten wir kontinuierlich an der Aktualisierung und Verbesserung unserer Versicherungskonzepte und können Ihnen in Kooperation mit dem Spezialmakler FINLEX GmbH den besten am Markt verfügbaren Deckungsschutz zur Verfügung stellen.

Alle Fragen rund um die Themen D&O beantwortet Ihnen auch Ihr Kundenmanager. Damit Sie den kommenden Monaten wenigstens in Sachen Versicherungsschutz gelassen entgegensehen können.