In bester Gesellschaft!
Organe haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für die schuldhafte Verletzung von Organpflichten.
Organe haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für die schuldhafte Verletzung von Organpflichten.
Jede leitende Tätigkeit birgt neben den Erfolgen auch immer Risiken. Täglich treffen Sie wichtige Entscheidungen und dies in einem Umfeld zunehmend verschärfter Haftungsgrundlagen und Anspruchsmentalitäten.
Fast täglich berichtet die Presse über teilweise spektakuläre Schadenfälle in deren Folge die Verantwortlichen zum Schadenersatz herangezogen werden.
Bei der kleinsten Unachtsamkeit – auch Ihrer Mitarbeiter – kann das Vermögen des Unternehmens, das Vermögen Ihrer Kunden und vor allem Ihr persönliches Vermögen auf dem Spiel stehen! Dabei gilt eine Beweislastumkehr, d.h. der Manager muss sich entlasten. Eine Verschuldensvermutung kann bereits eine Schadenersatzpflicht auslösen.
Denn: Unternehmensleiter bzw. Organe haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für die schuldhafte Verletzung von Organpflichten.
Die AVW Unternehmensgruppe empfiehlt: Sichern Sie Ihre Existenz durch eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter (D&O).
Die D&O (Directors and Officers Liability Insurance) hat mehrfache Absicherungseffekte:
Das Privatvermögen des Managers und das Firmenvermögen werden geschützt und – nicht zu vergessen – auch der gute Ruf.
Mitglieder der Organe von juristischen Personen (Vorstände, Aufsichtsräte, Verwaltungsräte, GmbH-Geschäftsführer, Beiräte) und leitende Angestellte. Mitversichert sind i.d.R. deren Ehegatten oder Erben. Moderne D&O-Konzepte bieten auch Schutz für z.B. Compliance- und/oder Datenschutzbeauftragte. Grundsätzlich sollten sämtliche Organmitglieder in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Auf Wunsch können externe Mandate in Minderheitsbeteiligungen mitversichert werden.