Regelungen zur abhängigen Außenversicherung in den AVW-Rahmenverträgen
Der Geschäftsinhalts-Rahmenvertrag der AVW sieht vor, dass für die versicherten Sachen, die sich vorübergehend (derzeit bis zur Dauer von 12 Monaten) außerhalb des Versicherungsortes innerhalb Deutschlands befinden, Versicherungsschutz besteht. Die Höchstentschädigung ist in diesen Fällen auf die Versicherungssumme von 750.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt. Damit kann über die Geschäftsinhaltsversicherung Versicherungsschutz für die überlassenen Geräte, die auch zur versicherten Betriebseinrichtung gehören, erreicht werden. Versicherte Gefahren sind dabei Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Elementargefahren, Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen sowie weitere unbenannte Gefahren.
Auch der Elektronik-Rahmenvertrag sieht eine weitergehende Regelung vor, nach der für die versicherten Anlagen bis 5.000 Euro bis zu einer Entschädigungsgrenze in Höhe von 30 % der jeweiligen Versicherungssumme mindestens jedoch 25.000 Euro je Versicherungsfall Versicherungsschutz auch außerhalb der Betriebsgrundstücke innerhalb der EU besteht. Diese Regelung ist sogar zeitunabhängig. Damit sind die versicherten Geräte gegen die unvorhergesehen eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen sowie das Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung versichert.
Bei Fragen zu Ihrem individuell vereinbarten Versicherungsschutz stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.