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Wie sich Corona auf die Versicherungswirtschaft auswirkt

Seit über einem Jahr stellt die Corona-Pandemie die Welt vor große Herausforderungen und führt zu drastischen Einbrüchen in der Wirtschaft. Auch auf die Versicherungsbranche hat die Krise Auswirkungen. Ein Überblick.

Erhöhtes Risiko für Cyber-Angriffe im Homeoffice

Die Pandemie wirkte in einigen Bereichen als absoluter Beschleuniger. War es vor einem Jahr in vielen Unternehmen noch undenkbar, Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken, ist das inzwischen ein fester Bestandteil unserer Arbeitskultur. Doch das Arbeiten in den eigenen vier Wänden erhöht auch das Risiko für Cyber-Attacken. Durch die berufliche Nutzung privater Computer, fehlende Firewalls oder ausgesetzte Sicherheitsupdates können gefährliche Sicherheitslücken entstehen. Die nutzen Hacker aus, gelangen etwa über Phishing-Mails an sensible Unternehmensdaten. Das Problem: Die Mitarbeiter sind häufig nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt und Sicherheitsrichtlinien werden nicht ausreichend berücksichtigt. Der teils sorglose Umgang, etwa mit verdächtigen E-Mails, öffnet den Cyberkriminellen Tür und Tor. Das Thema Cybersicherheit wird für Unternehmen also immer relevanter und der Bedarf an entsprechenden Versicherungsprodukten ist durch Corona stark gestiegen.

Wie reagieren die Cyber-Versicherer auf diese Risikosituation? Im Fokus steht die Frage, ob die Auslagerung von Arbeitsplätzen eine meldepflichtige Gefahrenerhöhung darstellt mit der Folge, dass bei unterbliebener Anzeige im Schadenfall die Leistungsfreiheit des Versicherers oder dessen Kündigung droht. In dieser Hinsicht können wir Entwarnung geben: In unseren Cyber-Spezialkonzepten sind die anzeigepflichtigen Gefahrerhöhungen abschließend geregelt; das mobile Arbeiten findet hier keine Erwähnung. Und mehr noch: Es gibt auch keine technischen Obliegenheiten, die bei der Auslagerung von Arbeitsplätzen zu beachten wären.

Unabhängig davon gilt natürlich, dass die technischen Vorkehrungen in der häuslichen Umgebung „state of the art“ sein sollten. Dann müssen Sie sich im Schadenfall auch nicht dem Einwand eines Mitverschuldens ausgesetzt sehen, der eine Leistungskürzung nach sich ziehen kann (§ 81 Abs. 2 VVG).

Die AVW Cyber-Konzepte bieten Ihnen also den notwendigen Schutz auch in der aktuellen Krisenzeit.

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht belastet D&O-Versicherer

Durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (COVInsAG) wurde im vergangenen Jahr die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) mahnte schon damals, dass das die Insolvenzwelle nicht verhindern, sondern lediglich in die Zukunft verschieben würde. Die Befürchtung der D&O-Versicherer ist nun, dass die aufgeschobenen Insolvenzen zu besonders vielen Rechtsstreitigkeiten führen werden und Schadenersatzforderungen gegen Vorstände und Aufsichtsräte sowie Klagen der Aktionäre oder Gesellschafter gegenüber dem Management über das Maß hinaus ansteigen könnten. Selbst wenn viele der Forderungen unbegründet oder überhöht sein könnten, werden sie die Versicherer viel Zeit und Geld kosten. Allein die Anwalts- und Prozesskosten verschlingen nach einer Insolvenz erhebliche Summen. Das könnte zu weiter steigenden Beiträgen und schärferen Versicherungsbedingungen in der D&O-Versicherung führen.

Das Mega-Versicherungsrisiko: Absage der Olympischen Sommerspiele

Noch nicht entschieden aber durchaus weiter im Bereich des Möglichen ist eine Absage der olympischen Sommerspiele in Tokio. Für die Versicherer wäre ein Olympia-Aus der Super-GAU und ein Schadenereignis in einem bislang noch nicht dagewesenen Ausmaß. Es drohen Erstattungen in Milliarden-Höhe. Und das, nachdem die Branche im Bereich der Veranstaltungsabsicherung 2020 coronabedingt schon herbe Verluste hinnehmen musste. Betroffen vom Olympia-Aus wären neben den Ausfallversicherungen für Großveranstaltungen auch Ausfallversicherungen von Reiseveranstaltern, Hotels, Sponsoren, Fernsehanstalten und Fanartikel-Herstellern.

Streit um die Betriebsschließungsversicherung

Restaurants, Cafés, Gaststätten, Bars und Hotels trifft die Pandemie von Beginn an besonders hart. Die meisten Betriebe mussten coronabedingt bereits für mehrere Monate schließen – mit erheblichen finanziellen Einbußen. Das Problem: Die Betriebsschließungsversicherung greift nur, wenn im Betrieb versicherte Krankheiten oder Erreger auftreten und die Behörde die Schließung anordnet, um im betroffenen Betrieb die Ausbreitung der Krankheit zu stoppen. Doch bei Corona wurden in Deutschland Betriebe flächendeckend generalpräventiv geschlossen, um soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Betriebe und Versicherer streiten seither um die Frage, ob auch das Coronavirus in der Betriebsschließungsversicherung versichert ist, die Gerichte kamen bisher zu keinem eindeutigen Urteil, zumal die Bedingungen bei den Versicherern unterschiedlich formuliert sind. Insgesamt dürfte die Nachfrage nach Betriebsschließungsversicherungen durch Corona deutlich steigen. 

Es bleibt spannend, welchen Herausforderungen sich die Versicherungswirtschaft in diesem Jahr noch stellen muss. Wir als Versicherungsmakler bleiben weiterhin an Ihrer Seite und unterstützen Sie in allen Versicherungsbelangen.