Verlässliche Sicherheit für Makler-Kunden
Mit der Beauftragung eines Versicherungsmaklers stehen Kunden auf der sicheren Seite. Im Gegensatz zu anderen Vermittlerarten wie z.B. Ausschließlichkeitsvertreter oder Mehrfachagent muss der Versicherungsmakler gemäß des Sachwalterurteils des BGH (Bundesgerichtshof) hohen Sorgfaltspflichten nachkommen.
Denn der Versicherungsmakler ist „treuhänderähnlicher Sachwalter“ des Kunden und haftet für verschuldete Schäden.
Makler-Pflichten
Makler als Sachwalter
Die Pflichten eines Versicherungsmaklers wurden durch das sogenannte Sachwalterurteil des Bundesgerichtshofes definiert. Sie sind umfangreich und kommen Ihnen als Kunde zugute:
- Als Berater des Kunden hat der Versicherungsmakler individuellen und passenden Versicherungsschutz zu besorgen. Er übernimmt hierbei die Rolle des Interessenvertreters des Kunden.
- Der Versicherungsmakler handelt eigenständig. Er analysiert von sich aus das zu versichernde Risiko und ist verpflichtet, seinen Kunden ständig, unverzüglich und ungefragt über die Zwischen- und Endergebnisse seiner Tätigkeit zu informieren.
- Der Versicherungsmakler als Experte in Versicherungsangelegenheiten hat die Aufgabe, seinen Kunden nicht nur zu beraten, sondern insbesondere auch aufzuklären, wenn dieser versicherungsfachlich falsche Ansichten bezogen auf Sicherheit und Absicherung vertritt.
- Der Versicherungsmakler hat die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu beweisen und trägt im Falle eines Schadens ebenso die Beweislast dafür, dass der Schaden auch bei vertragsgerechter Erfüllung seiner Aufklärungs- und Beratungspflichten eingetreten wäre.