Rundum-Schutz

Rundum-Schutz

Verlässliche Sicherheit

Mit der AVW Unternehmensgruppe können Sie sich und Ihr Unternehmen rundum absichern. Neben speziellen branchenspezifischen Versicherungskonzepten bietet die AVW Unternehmensgruppe auch alle darüber hinausgehenden Versicherungssparten, die Sie für eine Rundum-Absicherung benötigen: 

Bauleistungs-Versicherung

Versichert sind während der Bauphase bis zur Bezugsfertigkeit eintretende, unvorhergesehene Sachschäden am Bauwerk, Bauteilen oder Baustoffen (z. B. Schäden durch höhere Gewalt, ungewöhnliche Witterungseinflüsse, fahrlässige oder mutwillige Beschädigung durch Dritte und soweit vereinbart, Diebstahl von eingebauten Sachen, Glasbruch). 

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Der Bauherr trägt die Verantwortung für alle Schäden, die Dritten durch die Bauarbeiten entstehen und für die kein anderer Verantwortlicher gefunden werden kann. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung bietet hierfür dem Eigentümer des Grundstücks und des entstehenden Bauwerks Schutz während der Bauzeit. Dabei bezieht sich der Versicherungsschutz auch auf
- die Auswahlpflicht des Bauherrn. Er hat dafür zu sorgen, dass nur geeignete Architekten und fachkundige, zuverlässige Handwerker beauftragt werden.
- die Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn, z. B. in Bezug auf die Baustelle, die Materiallagerung oder die Zufahrt.
- die Überwachungspflicht des Bauherrn. Er ist für die Minimierung der Unfallgefahren verantwortlich. 

Baufertigstellungs-Versicherung

Die Baufertigstellungs-Versicherung deckt die finanziellen Risiken des Bauherrn, die aus einer Insolvenz des Bauunternehmers vor Bauabnahme entstehen können.

Der Versicherer erstattet in diesem Fall die anfallenden Mehrkosten für die Fertigstellung der Baumaßnahme. 

Architekten-Haftpflichtversicherung

Die Architekten-Haftpflichtversicherung schützt den Architekten, wenn dieser aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Hierzu gehören vor allem die Haftungstatbestände nach § 636 BGB, § 823 BGB und die positive Vertragsverletzung. Versichert sind Personen- und Sachschäden und insbesondere Vermögensschäden. 

Bau-Betriebsunterbrechungs-Versicherung

Über die sog. „BauBU“ sind Vermögensschäden versichert, die der Bauherr infolge verspäteter Baufertigstellung erleidet; aufgrund während der Bauzeit eingetretener Bauleistungsschäden. 

Berufs-Haftpflichtversicherung

Die Berufs-Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung für spezielle Berufe, etwa Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure.
Die Berufshaftpflichtversicherung schließt anders als beispielsweise eine Betriebs-Haftpflichtversicherung zusätzlich auch Ansprüche wegen des spezifischen Schadenpotentials dieser Berufe in die Versicherungsdeckung mit ein.

Betriebs-Haftpflichtversicherung

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Betriebsinhaber und die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Betriebsangehörigen bei Ausführung ihrer beruflichen Tätigkeit.

Dienstreisekasko-Versicherung

Die Dienstreisekasko-Versicherung übernimmt den Kaskoschaden von Mitarbeitern, die das private Fahrzeug nutzen, um geschäftliche Fahrten zu erledigen und dann einen Unfall erleiden, bei dem das Fahrzeug beschädigt wird.

Dienstreise-Unfallversicherung

Die Dienstreise-Unfallversicherung wird vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abgeschlossen und bietet eine über die gesetzliche Unfallversicherung hinausgehende, zusätzliche finanzielle Absicherung von Unfällen auf Dienstwegen und -reisen.

Direktversicherung, arbeitgeberfinanziert

Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung ist eine Versicherung auf das Leben des Arbeitnehmers, die durch den Arbeitgeber abgeschlossen wird. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versorgungsleistung des Versicherers ganz oder teilweise bezugsberechtigt.

Baugewährleistungs-Versicherung

Die Baugewährleistungs-Versicherung deckt den finanziellen Aufwand der Behebung etwaiger Baumängel im Falle der Insolvenz des Bauunternehmers.

Versichert sind die Kosten der Mängelbeseitigung im Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach Baufertigstellung im Falle der Insolvenz des Bauunternehmers nach erfolgter Bauabnahme.

D&O-Versicherung

Die D & O - Versicherung bietet Schutz gegen Vermögensschäden, die das Privatvermögen der Manager und auch das Firmenvermögen bedrohen. Sie beinhaltet die Abwehr und Entschädigung, d.h. eine Rechtsschutzfunktion und eine Zahlungsfunktion. Versichert sind sämtliche Organmitglieder (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichts- und Beiräte, leitende Angestellte) gegen die finanziellen Folgen von beruflichen Pflichtverletzungen.

EC-Betriebsunterbrechungs-Versicherung

Die Betriebsunterbrechungs-Versicherung bietet Schutz vor Vermögensverlusten durch Sachschäden an Gebäuden, Betriebseinrichtung und Vorräten (Inhaltswerten).

Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung

Bei einer Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung werden Teile des Arbeits- oder Barlohnes in „Versorgungslohn“ umgewandelt. Dabei vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber, dass vom laufenden Bruttolohn ein Teilbetrag als Beitrag in eine Direktversicherung fließt. Für diesen Betrag schließt der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers eine Direktversicherung ab. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, versicherte Person der Arbeitnehmer. Begünstigter ist vom ersten Tag an der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen.

EC-Versicherung

Bei einer EC-Versicherung handelt es sich um eine sogenannte Extended Coverage Versicherung, eine Versicherung, die zusätzliche Gefahren wie z.B. Streik, innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Rauch, Sturm, Hagel, Überschall-Knall, Aussperrung und Elementargefahren (z. B. Überschwemmung und Schneedruck) abdeckt. Diese Versicherung kann als Zusatz zu einer Feuerversicherung oder Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden.

Elektronik-Versicherung

Hardware:
Versichert sind elektronische Anlagen und Geräte (z.B. PC, Fernsprechanlagen, Fax, Kopierer, Alarmanlage) gegen Schäden durch ein unvorhergesehenes Ereignis wie z.B. Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sabotage, Brand, Blitzschlag, Explosion, Wasserschäden, Feuchtigkeit, Überspannung, höhere Gewalt, vorsätzliche Beschädigung durch Dritte, Bedienungsfehler.

Software:
Versichert ist die Zerstörung, Beschädigung oder der Verlust von Daten und Datenträgern, z.B. durch Computerviren, Über- oder Unterspannung, höhere Gewalt, vorsätzliche Beschädigung durch Dritte, Blitzschlag, Bedienungsfehler. 

Elementarschaden-Versicherung

Versichert gelten die versicherten Sachen (Gebäude und/oder Inhalt) gegen Überschwemmung des Versicherungsortes, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen.

Fahrzeug-Rechtschutzversicherung

Versichert ist der Kostenersatz für Anwalts- und Gerichtskosten in Verkehrsangelegenheiten. Versicherungsschutz besteht für Halter und Eigentümer sowie alle berechtigten Fahrer und Insassen von Kraftfahrzeugen z. B. bei Schadensersatzforderungen, Ordnungswidrigkeiten, Strafverfahren.

Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung

Die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung schützt vor den negativen Folgen einer Betriebsunterbrechung aufgrund eines Feuerschadens. Sie erstattet die entgangenen Gewinne und übernimmt die fortlaufenden Betriebskosten.

Feuer-Industrie-Versicherung

Diese Deckung regelt die Versicherung von industriellen Objekten (Gebäude und/oder Inhalt) gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion.

Feuer-Rohbauversicherung

Versichert sind Gebäuderohbauten und die zu ihrer Errichtung notwendigen, auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion während der Bauzeit bis zur Bezugsfertigkeit.

Firmen-Rechtsschutzversicherung

Die Firmen-Rechtschutzversicherung schützt Unternehmen und Angestellte vor dem finanziellen Risiko eines Rechtsstreits (z.B. Kündigungsschutzklage, Verdacht auf Steuerhinterziehung o.ä.).

Gebäudeversicherung

Versichert sind gewerblich genutzte Gebäude, Gebäudeteile, Gebäudezubehör und Grundstücksbestandteile gegen die beantragen versicherten Gefahren (z. B. Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel).

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Versichert ist der Versicherungsnehmer als Gefahrträger für den Besitz bzw. das Betreiben von im Versicherungsschein beschriebenen Tankanlagen.
Versichert sind Schadensersatzansprüche, die wegen einer drohenden oder bereits eingetretenen Wasserverschmutzung geltend gemacht werden können. Dazu gehören alle Kosten, die entstehen, um Grundwasser / Gewässer und Erdreich zu reinigen.

Glas-Versicherung

Versichert sind die mit dem Gebäude fest verbundenen Glasscheiben, Glasplatten, Glasbausteine, Lichtkuppeln, etc. gegen Glasbruch (Zerstörung oder Beschädigung).

Gruppen-Unfallversicherung

Die Gruppen-Unfallversicherung schützt das versicherte Unternehmen sowie dessen Mitarbeiter vor den Folgen von Unfällen. Eingeschlossen sind je nach Vereinbarung auch Wegeunfälle von und zur Arbeitsstätte.

Hausrat-Versicherung

Die Hausrat-Versicherung bietet üblicherweise Versicherungsschutz gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus sowie optional weitere Risiken. Als Hausrat bezeichnet man alle Sachen, die der Einrichtung, dem Gebrauch und dem Verbrauch dienen.

Wichtig ist die Hausrat-Versicherung für Mieter, da bei Schadenfällen an den Mieträumlichkeiten, etwa durch Feuer oder Leitungswasser, oft auch Mieterinventar geschädigt wird.

In diesem Fall ist die Gebäudeversicherung des Vermieters nicht entschädigungspflichtig, denn diese bezieht sich ausschließlich auf den Baukörper und fest verbundene Gebäudebestandteile. Auch die Haus- und Grundstückshaftpflicht tritt für Schäden an Mieterhabe nicht ein, wenn kein Verschulden des Vermieters vorliegt.

Haus-und-Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Versichert in der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Haus- und/oder Grundstücksbesitzer, z.B. als Eigentümer, Nießbraucher, Pächter, Mieter.

Versichert sind hierbei Ansprüche aus Verstoß gegen die dem Versicherungsnehmer in den o.g. Eigenschaften obliegenden Pflichten (z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung der Gehwege bei Winterglätte, Schneeräumen auf Bürgersteig und Fahrdamm). 

Inventar-Versicherung

Versichert sind die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung sowie Vorräte und Waren gegen Sachschäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub.

Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung

Bei größeren und komplizierten Bauvorhaben besteht die Möglichkeit, die Risiken sämtlicher am Bau Beteiligter über eine sogenannte „Kombi-Police“ abzusichern.

Diese beinhaltet eine Bauleistungs-Versicherung, die Betriebshaftpflichtdeckung aller Baufirmen und deren Subunternehmer, die Haftpflicht des Bauherren, der Generalübernehmer und
–unternehmer, sämtlicher Planer und Sonderfachleute sowie eine Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung.

Da nur ein Versicherer hinter dieser Police steht, gibt es im Schadenfall keine Abgrenzungs- und Zuständigkeitsprobleme. Außerdem behält der Bauherr die vollständige Kontrolle im Risk Management und Transfer und gewährleistet einen einheitlichen und angemessenen Versicherungsschutz aller am Bau Beteiligten.

Die Kosten dieser Deckung werden üblicherweise im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung auf die ausführenden Firmen umgelegt. 

Kraftfahrzeug-Versicherung

Die Kraftfahrzeug-Versicherung ist eine Pflichtversicherung für Halter von Kraftfahrzeugen und Anhängern für Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs. Versichert ist neben der gesetzlichen Haftpflicht des Fahrzeughalters auch die des Eigentümers sowie des Fahrers und Beifahrers. Die Leistung des Versicherers umfasst die Prüfung der Haftungsfrage, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Befriedigung berechtigter Schadensersatzansprüche.
Die Fahrzeugversicherung deckt Schäden durch Beschädigung, Zerstörung und Verlust des versicherten Fahrzeugs einschließlich bestimmter Zubehörteile. Versicherungswert ist grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
Die Fahrzeugteilversicherung versichert Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung sowie Kurzschlussschäden an der Verkabelung.

Kunst-Versicherung

Die Kunstversicherung bietet Schutz gegen Wertverlust durch Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen von Kunstobjekten.

Maschinen-Versicherung

Die Maschinenversicherung schützt vor dem Risiko von Verlusten durch Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl von Maschinen.

Mehrkosten-Versicherung

Die Mehrkosten-Versicherung übernimmt im Schadenfall die zusätzlichen, finanziellen Aufwendungen für zusätzliche Arbeitskräfte sowie für die Nutzung von anderen, betriebsfremden Gebäuden und Anlagen.

Mietausfall-/Mietnomadenversicherung

Über die Mietausfall- bzw. Mietnomadenversicherung kann sich der Vermieter gegen Vermögensschäden durch Zahlungsrückstände (Ausfälle von Miet- und Mietnebenkosten) und Wohnungsbeschädigungen durch Mieter absichern. Der Vermieter hat in der Regel eine Selbstbeteiligung von drei Monatsmieten (Nettomiete ohne Betriebskosten) zu tragen.

Mietkautions-Versicherung

Eine Mietkautionsversicherung ist eine Versicherung zur Stellung einer Kautionssicherheit für private Mietverhältnisse gemäß § 551 BGB.

Diese Versicherung kann der Mieter abschließen und seinem Vermieter statt einer Barkaution, Sparbuch oder Bankaval übergeben.

Es handelt sich dabei wie bei einer Bankbürgschaft um eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft auf erstes Anfordern unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, Aufrechnung und Vorausklage.

Mietverlust-Versicherung

Die Mietverlust-Versicherung sichert das finanzielle Risiko von Mietausfall infolge eines versicherten Sachschadens wie z.B. Feuer, Leistungswasser, Sturm, Hagel, Elementarschäden, böswillige Beschädigung etc. ab.

Privat-Haftpflichtversicherung

Die Privat-Haftpflichtversicherung bietet dem Versicherungsnehmer und seiner Familie Schutz vor den finanziellen Folgen verschuldeter Personen- oder Sachschäden.

In der Eigenschaft als Mieter ist der Einschluss sog. „Mietsachschäden“ geboten, damit der Mieter vor den finanziellen Folgen von an der Mietsache schuldhaft verursachten Schäden geschützt ist.

In diesem Zusammenhang besteht auch vermieterseitig das Interesse an einer entsprechenden Privat-Haftpflichtversicherung seiner Mieter. 

Privat-Rechtsschutzversicherung

Die Privat-Rechtschutzversicherung schützt Versicherungsnehmer, Partner sowie Kinder vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits.

Reisegepäck-Versicherung

Die Reisegepäck-Versicherung schützt alle Gegenstände des persönlichen Bedarfs z.B. bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung auf Reisen. Sie ersetzt den Wiederbeschaffungspreis für zerstörte oder abhanden gekommene Gegenstände.

Schlüsselverlust-Versicherung

Die Schlüsselverlust-Versicherung ist eine Spezialversicherung gegen Aufwendungen für Schlossänderungen bzw. Neuanfertigung von Schlüsseln, wenn der versicherten Person Schlüssel aus ihrem Gewahrsam abhanden gekommen sind.

Strafrechtsschutz-Versicherung

Mit dem Spezial-Strafrechtsschutz sind die Kosten für die Verteidigung in Ermittlungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit versichert. Versicherungsschutz besteht für das versicherte Unternehmen. Mitversichert sind die gesetzlichen Vertreter und sämtliche Betriebsangehörige.

Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung bietet Schutz vor finanziellen Folgen von Schäden, die anderen durch Hund und/oder Pferd des Versicherungsnehmers zugefügt werden, für die ansonsten der Versicherungsnehmer mit seinem eigenen Vermögen voll haften müsste.

Unfall-Versicherung

Versichert sind die finanziellen Folgen von Unfällen. Insbesondere bei Invalidität oder Tod durch Unfall leistet der Versicherer die vereinbarten Versicherungsleistungen. Daneben können weitere Leistungen (wie z. B. Krankenhaustagegeld, allgemeines Tagegeld, Bergungskosten) versichert werden.

Vandalismus-Versicherung

Versichert sind Gebäude, Gebäudeteile, Gebäudezubehör und Grundstücksbestandteile gegen Schäden durch böswillige Beschädigung von Dritten. Als böswillige Beschädigung gilt jede vorsätzliche unmittelbare Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden, die von Versicherten in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit fahrlässig Dritten zugefügt werden. Versichert sein können auch Eigenschäden, also Vermögenseinbußen, die dem versicherten Unternehmen selbst durch fehlerhafte Handlungen oder Unterlassen seiner Mitarbeiter entstehen. Die Versicherung leistet Schadensersatz bei begründeten Ansprüchen und wehrt unbegründete Ansprüche auf eigene Kosten ab. Nicht versichert sind Ansprüche wegen Personen- oder Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden.

Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung

Die Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung ist vor allem für Unternehmer, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder gedacht. Wenn diese zum Beispiel aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit auf Schadenersatz verklagt wurden, übernimmt die Versicherung die Prozesskosten. Das gilt auch dann, wenn ein Kunde einen Vermögensschaden erlitten hat.

Darüber hinaus tritt diese Rechtsschutzversicherung ein, wenn Unternehmen von ihren Geschäftsführern oder Vorstandsmitgliedern wegen einer Fehlentscheidung vor Gericht Ersatz für Vermögensschäden verlangen.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Verwaltungsbeiräten

Versichert ist die Tätigkeit als Mitglied eines Verwaltungsbeirates gem. § 29 Abs. 2 und 3 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Der Versicherungsschutz umfasst die Abwehr unberechtigter Ansprüche auf Schadenersatz und die Freistellung von berechtigten Schadenersatzforderungen. Versichert sind alle Verwaltungsbeiräte bei der Ausübung ihrer Beschäftigung. Versicherungsschutz besteht für alle denkbaren Vermögensschäden infolge von fahrlässigen Versäumnissen, Fehlern und Versehen, die bei der Verrichtung der versicherten Tätigkeit unterlaufen.

Vertrauensschaden-Versicherung

Versicherungsschutz wird gewährt für Vermögenseinbußen des versicherten Unternehmens, die durch vorsätzliche Handlungen von Vertrauenspersonen entstanden sind (z.B. Untreue, Unterschlagungen, Betrug, Sabotage, Computermissbrauch).

WEG-Rechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für Kosten in rechtlichen Auseinandersetzungen, an denen die Eigentümer in ihrer Eigenschaft als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beteiligt sind.

Die WEG kann bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums gegenüber Wohnungseigentümern und Dritten Rechte erwerben und Pflichten eingehen (§ 10 Abs. 6 Wohnungseigentumsgesetz). Bei der Aufgabenerfüllung sind unterschiedlichen und oft gegenläufigen Interessen Rechnung zu tragen; Auseinandersetzungen mit Vertragspartnern, Beauftragten oder auch einzelnen Mitgliedern der Gemeinschaft ziehen nicht selten Rechtsstreitigkeiten nach sich. Gegen die hiermit verbundenen Kosten sollte sich die WEG effektiv rechtsschutzversichern.

Wohngebäude-Versicherung

Eine Wohngebäude-Versicherung schützt vor finanziellen Folgen von Schäden, die insbesondere durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm/Hagel am Wohnhaus verursacht werden können.

Der Versicherungsschutz kann optional gegen weitere Gefahren, z. B. Elementarschäden und Unbenannte Gefahren (All-Risk-Versicherung) erweitert werden.