Projektversicherung

AVW-Projektversicherung

Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtpolice

Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Und wo gebaut wird, da können Schäden entstehen. Für welche möglichen Schäden bin ich als Bauherr überhaupt verantwortlich? Welche Risiken sollte ich versichern? Bei der AVW-Projektversicherung handelt es sich um ein mehrere Versicherungssparten kombinierendes Produkt zugunsten aller am Bauprojekt Beteiligten. Der Versicherungsschutz für die Bauleistung sowie die Betriebs- und Berufshaftpflicht aller beteiligten Personen und Unternehmen wird im Rahmen eines Versicherungsvertrages gemeinsam abgebildet.

Absicherung

Was können Sie tun?

Gerade bei Bauvorhaben im Millionenbereich sollte die Absicherung sämtlicher Versicherungsrisiken von Anfang an thematisiert werden, um das gemeinsame Ziel aller Beteiligten – Vermeidung unnötiger Bauverzögerungen durch Schadenfälle und termingerechte Fertigstellung des Bauprojekts – erreichen zu können.

Die AVW-Projektversicherung bietet ein spezielles Deckungskonzept, das exklusiv für größere Bauvorhaben der AVW-Kunden verhandelt wurde. Dazu zählt unter anderem:

  • Versicherungsschutz besteht von Beginn der Baureifmachung inklusive vorgelagerter Planungstätigkeiten bis zur Gesamtfertigstellung und sogar darüber hinaus für eine sogenannte Extended Maintenance Periode von bis zu 48 Monaten.
  • Alle am Bau Beteiligten sind haftpflichtversichert.
  • Unvorhergesehen eintretende Schäden an Bauleistung, Baustoffen und Bauteilen sowie technischer Ausstattung werden entschädigt.
  • Schäden an Altbausubstanz sowie nachbarrechtliche Ersatz- und Ausgleichsansprüche sind mitversicherbar.
  • Sie als Bauherr müssen in der Regel keine bzw. allenfalls eine geringe Selbstbeteiligung übernehmen.
  • Bei termingebundenen Bauvorhaben kann darüber hinaus eine Baubetriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden, die aus Bauverzögerungen aufgrund von versicherten Schadenfällen entstehende Mehrkosten abdeckt.

Bei Abschluss einer AVW-Projektversicherung ist die Klärung der Schuldfrage nicht mehr von vorrangiger Bedeutung, da alle am Bau Beteiligten vom Versicherungsschutz umfasst gelten.

Ihr Ansprechpartner

Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch und präsentieren Ihnen die weiteren Vorzüge der Police.