Eine weitere „Masche“ der Täter ist, sich als vermeintliche Institution zur Beantragung von Soforthilfegeldern auszugeben. Unternehmen und Betriebe werden per E-Mail zur Preisgabe persönlicher oder unternehmensbezogener Daten auf gefälschten Websites aufgefordert. Die betrügerisch erlangten Daten werden anschließend für kriminelle Aktivitäten missbraucht.
Home Office bietet Einfallstor für Cyber-Attacken
Ein weiteres großes Cyber-Thema ist das derzeit vermehrte Arbeiten in den eigenen vier Wänden. Die Fragestellungen zum „Home Office“ sind komplex; die Verzahnung privater und geschäftlicher Netzwerke berührt nicht nur den Datenschutz, sondern auch die IT-Sicherheit. Dezentrale Zugriffe auf Daten und Systeme sind für die Unternehmens-IT schwerer kontrollierbar. Zudem sind Mitarbeiter aus ihrer privaten Umgebung heraus, anfälliger für kriminelle Angriffe wie „Phishing“ und Tricks wie „Fake President“. Dies macht eine Sensibilisierung der Mitarbeiter immer wichtiger, denn für Cyber-Attacken gegen Unternehmen ist noch immer der eigene Mitarbeiter das größte Einfallstor.
Ist Home Office meldepflichtige Gefahrenerhöhung?
Wie reagieren die Cyber-Versicherer auf diese Risikosituation? Derzeit wird viel diskutiert, ob die Auslagerung von Arbeitsplätzen eine meldepflichtige Gefahrenerhöhung darstellt mit der Folge, dass bei unterbliebener Anzeige im Schadenfall die Leistungsfreiheit des Versicherers oder dessen Kündigung droht. Wir haben gute Nachrichten für Sie: In unseren Cyber-Spezialkonzepten sind die anzeigepflichtigen Gefahrerhöhungen abschließend geregelt; das mobile Arbeiten findet hier keine Erwähnung. Und mehr noch: Es gibt auch keine technischen Obliegenheiten, die bei der Auslagerung von Arbeitsplätzen zu beachten wären.
Unabhängig davon gilt natürlich, dass die technischen Vorkehrungen in der häuslichen Umgebung „state of the art“ sein sollten, um den Versicherer nicht zu motivieren, sich im Schadenfall auf ein Mitverschulden zu berufen und von seiner Möglichkeit der Leistungskürzung Gebrauch zu machen (§ 81 Abs. 2 VVG).
Die AVW Cyber-Konzepte bieten Ihnen also den notwendigen Schutz auch in der aktuellen Krisenzeit.
Neuer Deckungsbaustein ermöglicht Prävention
Optimal wäre natürlich, wenn es gar nicht erst zum Schaden kommt – Stichwort: Minimierung von Cyber-Risiken im Vorfeld und eine damit verbundene Aufwertung von Datenschutz und IT-Sicherheit für das Unternehmen. Wir haben hierauf reagiert und unser Produkt um den Deckungsbaustein „Mitarbeiter-Sensibilisierungen in Form von Awareness-Trainings und Phishing-Tests“ erweitert. Eine Präventivmaßnahme als optimale Ergänzung zum bestehenden Cyber-Produkt.
Sie sind interessiert? Für ein Angebot zur Erweiterung Ihrer Cyber-Deckung benötigen wir nur die Anzahl Ihrer Mitarbeiter, die über eine eigene E-Mail-Adresse verfügen. Wenden Sie sich hierzu gerne an Ihren Kundenmanager.