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Neue tarifvertragliche Regelung: Konzept zur Absicherung von Zeitwertkonten entwickelt

Im März 2023 haben sich die Tarifvertragsparteien auf vier neue Tarifverträge für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft geeinigt. Einer davon sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden das Führen eines Zeitwertkontos anbieten können. Die Wertkonten müssen gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert werden. Hierbei möchte der Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V. (AGV) seine Mitglieder unterstützen und eine Branchenlösung anbieten. Über unsere Initiative FORUM Arbeitgebervorsorge, die genau diese Themen speziell für professionelle Wohnungs- und Immobilienunternehmen aufbereitet, konnten wir den AGV unterstützen. Gemeinsam haben wir eine Lösung erarbeitet und einen passenden Dienstleister gefunden, der die Unternehmen bei der Umsetzung begleitet. Sven Körner, AVW-Experte für betriebliche Arbeitgebervorsorge, hat das Konzept entwickelt.

Herr Körner, die neuen Tarifverträge sehen vor, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zukünftig das Führen von Zeitwertkonten anbieten können. Was ist das eigentlich genau?

Sven Körner: Über Zeitwertkonten haben Beschäftigte die Möglichkeit, ein Wertguthaben anzusparen und zu einem späteren Zeitpunkt individuell zu nutzen, um eine Freistellung zu finanzieren. Zum Beispiel für ein Sabbatical, die Pflege eines Angehörigen oder individuelle Altersteilzeitmodelle. Arbeitszeit wird dabei in Form eines Geldbetrages gesammelt – etwa aus dem regelmäßigen Gehalt, aus Tantiemen oder Bonuszahlungen, Einmal- oder Sonderzahlungen wie einem 13. Gehalt oder dem Urlaubsgeld oder durch Arbeitgeberzuschüsse. Auch Überstunden, Mehrarbeit und Urlaubstage können eingebracht werden.

Muss jetzt jedes Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ein Zeitwertkonto anbieten?

Sven Körner: Nein. Das Angebot ist eine Option, keine Pflicht. Einen Gedanken ist das Thema aber auf jeden Fall wert. Durch die neuen Tarifverträge kann es sein, dass Arbeitnehmende nun verstärkt nach Zeitwertkonten fragen – gerade von jüngeren Beschäftigten wird heute häufiger das Thema Sabbatical nachgefragt, aber auch das Thema Auszeit für die Pflege von Angehörigen wird in Zukunft stärker nachgefragt werden. Die Zeitwertkonten können auch für Unternehmen durchaus Vorteile haben: Sie sind ein spannendes Tool für die Bindung der Mitarbeitenden und deren Gewinnung. Jedes Unternehmen muss aber individuell prüfen, ob Zeitwertkonten Sinn machen und in der Praxis umgesetzt werden können.

Wichtig ist: Wer Zeitwertkonten anbietet, ist laut Sozialgesetzbuch (SGB) 4, § 7e gesetzlich dazu verpflichtet, sie gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers abzusichern.

Und genau hier kommt die AVW ins Spiel …

Sven Körner: Richtig. Der Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V. (AGV) möchte seine Mitglieder bei der Einführung von Zeitwertkonten unterstützen und hat uns im März 2023 gebeten, eine umfangreiche Lösung für die Absicherung der Zeitwertkonten zu finden, die allen Mitgliedern des AGV bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden kann. Eine spannende Herausforderung, der wir uns im Rahmen unserer AVW-Initiative FORUM Arbeitgebervorsorge sehr gern gestellt haben.

Warum ist die AVW dafür genau der richtige Partner?

Sven Körner: Wir sind auf die professionelle Wohnungswirtschaft spezialisiert und verfügen über eine langjährige und umfangreiche Expertise, was die Anforderungen und Bedürfnisse der Branche angeht. So können wir sehr fundiert beraten. Die Anfrage des AGV hat uns sehr gefreut, denn es ist uns ein Anliegen, Lösungen zu finden, von denen die Unternehmen am Ende wirklich profitieren.

Was waren die konkreten Anforderungen an das Konzept?

Sven Körner: Gewünscht war vom AGV vor allem eine Lösung aus einer Hand. Wir mussten also einen Dienstleister finden, der das gesamte Spektrum rund ums Zeitwertkonto abbildet: Von der Beratung, was ist in Sachen Zeitwertkonten überhaupt alles möglich, wie es abgesichert werden sollte, über die Verwaltung der Konten bis zur späteren Umsetzung oder auch der vorzeitigen Abwicklung, wenn Mitarbeitende frühzeitig aus dem Unternehmen ausscheiden. Das Konzept sollte zudem flexibel sein – das heißt unabhängig von einem Versicherer. Und: Die Mitglieder des AGV sollten Sonderkonditionen erhalten.

Welche Herausforderungen gab es bei der Suche nach einem passenden Dienstleister?

Sven Körner: Die größte Herausforderung war, dass es generell nicht viele Anbieter für die vom AGV gewünschte Dienstleistung gibt. Wir haben alle miteinander verglichen, die große Frage war dabei immer: Können sie wirklich alles? Und das auch noch zu Sonderkonditionen? Der AGV wollte seinen Mitgliedern schließlich einen echten Mehrwert bieten. Eine Variante, die auf jeden Fall besser ist, als wenn sie eigenständig einen Anbieter suchen würden. Am Ende haben wir einen kompetenten Dienstleister gefunden, der alle Kriterien erfüllt und die Dienstleistungen auch in der Größenordnung anbieten kann, wie der AGV sie benötigt. Wir konnten über viele Monate und in vielen gemeinsamen Gesprächen Konditionen aushandeln, die es so für den Einzelkunden nicht geben würde.

Welcher Anbieter ist es geworden?

Sven Körner: Wir haben uns nach Sichtung aller Optionen für ein Tochterunternehmen der Generali entschieden: die Generali Pensions- und SicherungsManagement GmbH (GPSM). Der Anbieter erfüllt alle Anforderungen des AGV und ist in der Umsetzung unabhängig vom Mutterkonzern Generali. Die GPSM bietet als Dienstleister eine Komplettlösung rund ums Zeitwertkonto. Der Anbieter kümmert sich um die komplette Administration, die Information und Kommunikation mit den Mitarbeitenden, etwa zum Stand des Kontos, das Thema Finanzierung und Rückdeckung, die Konzeption und Modellgestaltung der Insolvenzsicherung. Denn es gibt ganz verschiedene Varianten der Absicherung – von einfachen Rückdeckungsversicherungen bis zu festen Anlagen wie einem Fond-Depot oder Bankguthaben. Auch möglich sind beispielsweise Bürgschaften von Banken und Sparkassen. Bei der Auswahl braucht es eine fundierte Beratung im Zusammenspiel aus Administration und Insolvenzsicherung. Diese Dienstleistung bietet die GPSM an. Gemeinsam mit dem Arbeitgeber wird ein Modell entwickelt, das genau zu seinen Finanzierungsmöglichkeiten passt. Die GPSM übernimmt auch die Verwaltung und schafft die Schnittstelle zwischen dem Lohnabrechnungssystem des Arbeitgebers zur eigenen Verwaltung der Daten. Daten können so hin- und hergeschickt und abgeglichen werden. Der Dienstleister ist damit jederzeit in der Lage, die erforderlichen Auswertungen zu erstellen, so dass in der Personalabteilung der Wohnungsunternehmen kein Mehraufwand entsteht.

Warum ist gerade die Beratung der Arbeitgeber so wichtig?

Sven Körner: Uns war es wichtig, einen Dienstleister zu finden, der die Arbeitgeber schon im Vorfeld berät, also bevor sie das Projekt Zeitwertkonten starten. Die GPSM macht genau das. Sie entwickelt gemeinsam mit dem Arbeitgeber ein maßgeschneidertes Konzept und ist bei der Auswahl des Absicherungsmodells noch dazu sehr flexibel.  Sollte eine Kapitalanlagelösung gewünscht sein, muss zum Beispiel die Generali nicht der Produktgeber sein. Individueller geht es eigentlich nicht.

Wir freuen uns, dass nun jedes Mitgliedsunternehmen des AGV das von uns ausgehandelte Angebot nutzen kann.

Vielen Dank für die umfassenden Informationen, Herr Körner.