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Digitale Rentenübersicht - Rentenansprüche einfach online abrufen

Seit dem 30. Juni 2023 gibt es die „Digitale Rentenübersicht“ der Deutschen Rentenversicherung. Mit wenigen Klicks kann online ganz einfach ein Überblick über den Stand der eigenen Altersvorsorge gewonnen werden.

Wie viel habe ich schon für meine Altersvorsorge angespart? Die Antwort auf diese Frage erhalten Bürgerinnen und Bürger künftig mit wenigen Klicks. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat im Juni 2023 die „Digitale Rentenübersicht“ ins Leben gerufen. Nach sechsmonatiger Pilotphase kann seit dem 1. Januar 2024 nun jeder auf der Website www.rentenuebersicht.de kostenlos online seine persönlichen Altersvorsorgeansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung abrufen. Alle Altersvorsorgeansprüche werden auf dem Onlineportal übersichtlich und zentral gebündelt dargestellt. Aufgezeigt werden die prognostizierten, erreichbaren Altersvorsorgeansprüche und die bereits erreichten, garantierten Werte.

Rentenlücken rechtzeitig erkennen

Bisher wurden die Informationen zu einzelnen Altersvorsorgeansprüchen von den jeweiligen Vorsorgeeinrichtungen ausschließlich in Papierform versandt. Versorgungsberechtigte mussten alle Standmitteilungen und Jahresmeldungen sammeln und ihre persönlichen gesamten Anwartschaften dann selbst berechnen. Den Postversand wird es weiterhin geben, die „Digitale Rentenübersicht“ ist ein ergänzendes Angebot.

Die Vorteile des digitalen Angebots: Etwaige Lücken in der Altersversorgung können damit schnell und frühzeitig erkannt werden. Das bietet die Chance, rechtzeitig zu handeln und Rentenlücken gegebenenfalls zu schließen. Die „Digitale Rentenübersicht“ kann dabei eine wichtige Grundlage für weiterführende Beratungen hinsichtlich der privaten Altersvorsorge sein.

Neues Gesetz als Basis für das Onlineportal

Damit tatsächlich alle Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge in der digitalen Übersicht berücksichtigt werden können, müssen alle privaten, staatlichen und öffentlichen Vorsorgeeinrichtungen über eine digitale Schnittstelle an das elektronische Portal der „Digitalen Rentenübersicht“ angeschlossen sein und auf Anfrage die Rentenansprüche ihrer Versicherten übermitteln. Dieser Datenaustausch wird jetzt Schritt für Schritt auf- und ausgebaut. In dem Portal gibt es eine Liste mit den angebundenen Vorsorgeeinrichtungen.

Für die Datenerfassung ist die „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ (ZfDR) zuständig. Sie wurde Anfang 2021 neu gegründet. Damals trat das Rentenübersichtsgesetz (RentÜG) in Kraft, das die Entwicklung und Einführung eines Onlineportals zur einheitlichen und digitalen Rentenübersicht in Deutschland regelt und das den Grundstein für die „Digitale Rentenübersicht“ legte.

Nicht alle Versorgungseinrichtungen sind anbindungspflichtig

Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung müssen folgende Versorgungseinrichtungen Daten an die ZfDR übermitteln:

  • Pensionsfonds
  • Pensionskassen
  • Lebensversicherer, die Direktversicherungen im Portfolio haben

Nicht anbindungspflichtig sind Unterstützungskassen und Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitenden Direktzusagen erteilt haben. Für sie ist die Zusammenarbeit mit der ZfDR freiwillig. Und wünschenswert – denn ein echter Gesamtüberblick ist nur möglich, wenn die „Digitale Rentenübersicht“ alle Versorgungsbausteine der jeweiligen Altersversorgung abbildet.

So funktioniert die Abwicklung für die Versorgungseinrichtungen:

  • Die Versorgungseinrichtung registriert sich bei der ZfDR.
  • Nach der Registrierung erhält sie ein Zertifikat für die verschlüsselte, datenschutzkonforme Übermittlung.
  • Die ZfDR hat einen Musterdatensatz erstellt. Daran sehen Versorgungseinrichtungen, in welchem Dateiformat und in welcher Form die Rentendaten geliefert werden müssen.
  • Über die Schnittstelle werden die Rentendaten von der ZfDR angefordert und von der Vorsorgeeinrichtung dorthin geliefert. Das passiert jedoch erst, wenn ein Versorgungsberechtigter seine Daten online abfragt. Die ZfDR speichert keine Daten auf Vorrat.
  • Die Vorsorgeeinrichtungen haben für die Beantwortung der Anfragen bis zu fünf Tage Zeit.

Gerade kleine Versorgungseinrichtungen sind überfordert

Das Problem: Nicht alle Versorgungseinrichtungen können diese neuen Anforderungen selbst umsetzen. Oft hapert es an den dafür notwendigen IT-Ressourcen. Viele Unternehmen sind bereits jetzt stark ausgelastet und können den Mehraufwand nicht stemmen. Gerade für kleinere Pensionskassen oder Einrichtungen mit geschlossenen Beständen und vielen rentennahen Anspruchsberechtigten dürfte die Umsetzung schwierig sein oder keinen Nutzen mehr bieten.

Eine weitere Herausforderung stellt der Zeitplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für die Versorgungseinrichtungen dar. Als Stichtag für die verpflichtende Anbindung an die ZfDR will das Ministerium per Rechtsverordnung den 31. Dezember 2024 festsetzen. Auch wenn im RentÜG etwas anderes steht: Eine Übergangsfrist sieht das Ministerium nicht vor. So kommt es, dass es auf dem Markt inzwischen viele neue Dienstleister gibt, die Versorgungseinrichtungen bei der Anbindung an die ZfDR unterstützen und helfen, die laufenden Anfragen zu beantworten. Das soll den Aufwand für die Versorgungsunternehmen deutlich reduzieren. 

Nutzung des Portals nur nach Anmeldung mit Online-Ausweisfunktion

Wer seine digitale Rentenübersicht einsehen möchte, muss sich auf www.rentenuebersicht.de registrieren. Die Anmeldung funktioniert bislang ausschließlich über die Online-Ausweisfunktion (eID) des digitalen Personalausweises (Online-Ausweis). Das dient der Sicherheit von Daten, der Missbrauch von Renteninformationen soll so verhindert werden. Doch nicht jeder, der Rentenansprüche hat, besitzt ein digitales Ausweisdokument. Hier würden wir uns eine Überarbeitung des Anforderungsprofils für die Nutzung der „Digitalen Rentenübersicht“ wünschen. 

Zudem bleibt die berechtigte Frage, ob sich der Aufwand für die digitale Rentenübersicht lohnt. Kann die digitale Rentenübersicht das Wissen der Menschen über die eigene Versorgungssituation tatsächlich so verbessern, dass die richtigen Entscheidungen getroffen werden und die Versorgung bei Bedarf aufgestockt wird? Um die Frage beantworten zu können, muss die weitere Entwicklung abgewartet werden.

Sie sind Arbeitgeber und haben Fragen rund um die betriebliche Vorsorge für Ihre Mitarbeitenden (z.B. Altersversorgung, Gesundheitsvorsorge etc.)? Die AVW berät Sie gern: Wir entwickeln individuell abgestimmte Lösungen für Sie. Damit Sie genau den Versicherungsschutz erhalten, den Sie für Ihr Unternehmen und für Ihre Mitarbeitenden benötigen.