Die nachhaltige, ökologische Erzeugung von Strom durch erneuerbare Energien wird immer wichtiger, gerade Photovoltaik-Anlagen sind in diesem Zusammenhang gefragt. Die Installation einer Anlage ist für Wohnungsunternehmen eine größere Investition – eine gute Absicherung gegen Schäden, die die Anlage mit allen zugehörigen Komponenten sowie den Ertragsausfall abdeckt, ist daher wichtig.
Kleinere Photovoltaik-Anlagen sind in der Regel über die AVW-Rahmenverträge zur Gebäudeversicherung gegen die Standardgefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Böswillige Beschädigung und Elementar) versichert. Größere Anlagen sind hier nach Anzeige und unter Umständen einer gesonderten Vereinbarung und Prämie versicherbar.
Erweiterte Gefahren einer Elektronikversicherung (wie z.B. Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit usw.) können grundsätzlich über den Baustein des Gebäuderahmenvertrages „Haustechnik“ abgesichert werden. Die Absicherung bezieht sich dann jedoch auf die genannte Haustechnik insgesamt und ist keine individuelle Lösung nur für die Photovoltaik-Anlagen.
Neues AVW-Produkt: Anlagen bis 750 kWp versicherbar
Um eine individuelle Lösung für Photovoltaik-Anlagen zu bieten, hat die AVW jetzt mit ihrem Rahmenvertrag „Photovoltaikversicherung“ ein komplett neues Produkt entwickelt, mit dem Photovoltaik-Anlagen passgenau und allumfassend abgesichert werden können. Mit dem neuen Rahmenvertrag können wir unseren Kunden Versicherungsschutz bieten, der alle Besonderheiten einer Photovoltaik-Anlage berücksichtigt.
Die Photovoltaikversicherung leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an versicherten Sachen und bei Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Versicherbar sind Anlagen bis 750 kWp in Deutschland und Österreich (größere Anlagen sind auf Anfrage versicherbar).
Zu den versicherten Sachen gehören neben den Solar- und Photovoltaikmodulen unter anderem:
- Batteriespeichersysteme (inkl. Akkumulatoren und Laderegler), Wechselrichter, Modultragkonstruktionen, Montage- bzw. Anschluss-, Befestigungs- und Verbindungssets, Blitzschutz- und Überspannungsschutzeinrichtungen, Hausverteilerkästen und Hausanschlüsse, Trafos, Einspeise-, Verbrauchs- und Erzeugungszähler, Verkabelungen, elektronische Überwachungskomponenten,
- Sachen im Gefahrenbereich der Anlage,
- Ersatz- und Mietgeräte.
Der Versicherungsschutz besteht ab drei Monate vor der Betriebsfertigkeit der Anlage. Inkludiert ist zudem eine Ertragsausfallversicherung mit Mehrkostendeckung für den Bezug vom Fremdstrom im Schadenfall.
Vieles ist automatisch mitversichert
Das neue Produkt geht insgesamt deutlich über die Leistungen der Elektronikversicherung hinaus. Denn automatisch mitversichert sind neben den Standardschäden einer Elektronikversicherung zum Beispiel auch Tierbissschäden, innere Betriebsschäden, Bruch der transparenten Moduloberflächen und Zaunbeschädigungen. Auch weitere besondere Kostenpositionen sind versichert: etwa die Kosten für schadenbedingte Reparaturarbeiten an Dächern und Fassaden, De- und Remontagekosten, Rückbaukosten sowie Schadensuch- und Zuwegungskosten.
Weitere Besonderheiten der neuen Photovoltaikversicherung:
- bei Schäden bis 10.000 Euro darf sofort mit der Reparatur begonnen werden,
- bei Schäden bis 50.000 Euro verzichtet der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Schadenherbeiführung,
- es besteht eine Vorsorgeversicherung in Höhe von einer Million Euro,
- optional kann eine Montageversicherung und eine Minderertragsdeckung vereinbart werden.
Sie möchten Ihre Photovoltaik-Anlage umfassend und passgenau absichern? Wie beraten Sie gern zu unserem neuen Rahmenvertrag „Photovoltaikversicherung“. Sprechen Sie einfach Ihren Kundenmanager an.