Weitere Vermittlerarten

Vermittlerarten

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, um Versicherungen zu vermitteln und zu betreuen.

Die klassischen Vertreter der Branche haben zwar alle den gleichen Beruf. Sie unterschieden sich jedoch wesentlich durch unterschiedliche Bindungen, Haftungspflichten und Interessen.

Informieren Sie sich hier über grundsätzliche Gepflogenheiten der Vermittlerarten, über rechtliche Voraussetzungen sowie Vor- und Nachteile.

Der Ausschließlichkeitsvertreter

Die einfachste Form, den Beruf des Versicherungsvermittlers auszuüben, nennt man Ausschließlichkeitsvertretung. Der Agent ist einem Versicherer vertraglich verpflichtet und er vertritt daher auch weitgehend die Interessen dieses Unternehmens. Obwohl er vertraglich selbständig arbeitet und kein Angestellter des Versicherers ist, gilt er als Teil von dessen Vertriebsorganisation. Sein Vertrag verbietet ihm, für weitere Auftraggeber tätig zu werden.

Der Mehrfachagent

Der Mehrfachagent ist da schon ein wenig flexibler. Er darf immerhin mehreren Auftraggebern seine Dienste anbieten, und er kann auch selbst bestimmen, mit welchem Versicherungsunternehmen er zusammenarbeiten möchte. Sein Vorteil: Die Angebotspalette ist breiter und lässt seine Empfehlungen neutraler, somit auch vorteilhafter erscheinen.

Der Versicherungsmakler

Der Versicherungsmakler ist den Interessen der Kunden verpflichtet. Er ist Sachwalter des Kunden gegenüber allen Versicherern. Wer hier aktiv ist, bezieht wirklich Position und ist in jedem Fall ein Gewinn für seine Kunden. Er vertritt nämlich nur grundsätzlich deren Interessen gegenüber den Versicherern und er wird ausschließlich im Kundenauftrag tätig. Das geht nur, weil der Versicherungsmakler sein Geschäft stets rechtlich losgelöst vom Versicherungsunternehmen betreibt. Erstaunliche Besonderheit: Trotz Kundenmandats erhält er seine Vergütung vom Versicherer, ohne zusätzliche Kosten.

Die Sonderform: Firmenverbundener Versicherungsmakler

Die Sonderform „Firmenverbundener Versicherungsmakler“ ist ganz speziell im Großkundengeschäft, sozusagen aus sich selbst heraus, entstanden. Der Großkunde mit hohem Versicherungsbedarf gründet dafür ein rechtlich selbständiges Unternehmen oder beteiligt sich an einem bereits bestehenden Versicherungsmakler. Der Tätigkeitsbereich dieses Firmenverbundenen Maklers ist äußerst breit angelegt.

Wollen Sie mehr zum Firmenverbundenen Versicherungsmakler erfahren, dann nehmen Sie hier Kontakt zur AVW Gruppe auf.

Gütesiegel: Verlässliche Sicherheit für Makler-Kunden

Wir über uns: Die AVW Gruppe stellt sich vor