AVW informiert

Schutz für den Betrieb von Spielplätzen: Unfallrisiko Schaukel

Immer wieder kommt es auf Kinderspielplätzen zu folgenschweren Unfällen. Am häufigsten verletzen sich Kinder auf Schaukeln. Die AVW Gruppe bietet ihren Kunden einen umfassenden Haftpflichtschutz gegen mögliche Personen- und Sachschäden. Julia Bestmann, Ass. Jur. im Bestandsmanagement der AVW Unternehmensgruppe, erläutert im Interview, wie Verantwortliche in Wohnungsunternehmen den Versicherungsschutz richtig gestalten.

Frau Bestmann, welche Gefahren gehen von Schaukeln auf Spielplätzen aus?

Julia Bestmann: Leider kommt es auf Spielplätzen immer wieder zu schwerwiegenden Unfällen. Im Mai 2000 starb in Rheinland-Pfalz ein achtjähriges Mädchen, als der Aussichtsturm eines Piratenschiffes auf einem Spielplatz umstürzte. Und nicht nur Kinder kommen zu Schaden: Im Frühjahr 2013 wurde eine 18-Jährige von einem umstürzenden Schaukelgerüst aus Holz erschlagen – ein Pfosten war gebrochen. Hierbei handelt es sich natürlich um Extremfälle, aber es ist davon auszugehen, dass die Gefahr akut ist: Prüfer von Sachverständigenorganisationen finden immer wieder gravierende Mängel.

 
Und warum sind Schaukeln auf Spielplätzen ein Thema für die Wohnungswirtschaft?

Julia Bestmann: Viele Wohnungsunternehmen unterhalten und betreiben für ihre Mieter in der Wohnanlage Spielplätze. Die geschilderten Unfälle, aber auch die Statistiken sollten alarmierend sein: Laut einer Hochrechnung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ereignen sich auf den rund 180.000 öffentlichen Spielplätzen in Deutschland allein mit Spielgeräten jährlich etwa 22.000 Kinderunfälle. Und mit 30 Prozent Anteil an den Unfällen geht von Schaukeln vor Rutschen und Klettergeräten das größte Risiko aus.

  
Was sollten Verantwortliche in der Immobilienwirtschaft tun?

Julia Bestmann: Im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht sind sie als Betreiber von Spielplätzen für sie verantwortlich und müssen gewährleisten, dass die Geräte im laufenden Betrieb in einwandfreiem Zustand sind. Die genannten Fälle zeigen auf, dass eine unzureichende Verkehrssicherung schwerwiegende Personenschäden und auch Sachschäden zur Folge haben kann. Für solche Schäden kann der Spielplatzbetreiber von Gesetzes wegen haftbar gemacht und auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

  

Und wie sichern sich Wohnungsunternehmen richtig ab?

Julia Bestmann: Die AVW-Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung versichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers. Eigentümer, Besitzer und Verwalter von Grundstücken sind gegen Verstöße gegen alle ihnen in dieser Eigenschaft obliegenden Pflichten geschützt – beispielsweise im Bereich bauliche Instandhaltung, was die Pflichten zu Beleuchtung und Reinigung betrifft oder die Streuung der Gehwege bei Winterglätte oder das Schneeräumen.
Der AVW-Haftplicht-Rahmenvertrag bietet aber noch mehr, denn er umfasst standardmäßig das Risiko von Unfallschäden auf Spielplätzen: Ausdrücklich mitversichert ist die Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Besitz sonstiger baulicher Anlagen wie Wege, Straßen, Plätze, Über- und Unterführungen, Parks, Gärten, Teiche – und Sport- und Spielplätze. Die AVW-Gruppe hat diese Deckung mit den großen Branchenversicherern ausgehandelt, so dass der Versicherungsumfang auch fahrlässige Versäumnisse bei der Unterhaltung, Reinigung und Bestreuung einschließt.