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Rückblick auf unsere wohnungswirtschaftliche Versicherungstagung 2024: Das aktuelle Marktgeschehen und die Entwicklungen in der Versicherungswirtschaft

Die jährliche Wohnungswirtschaftliche Versicherungstagung der AVW hat sich als ein unverzichtbares Event für Versicherungsverantwortliche in der Wohnungswirtschaft etabliert. Die Veranstaltung bietet nicht nur eine Plattform für den Branchenaustausch, sondern auch die Möglichkeit, sich über die neuesten Entwicklungen und Herausforderungen in der Versicherungswirtschaft zu informieren. Am 7. November versammelten sich erneut zahlreiche Gäste aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in der Hansestadt, um exklusive Referenten zu hören und wertvolle Einblicke zu gewinnen.

Der Versicherungsmarkt in Zahlen

In diesem Jahr standen wieder hochkarätige Referenten mit spannenden Themen auf der Agenda: So referierte Dr. Ulrike Niemeier vom Max-Planck-Institut für Meteorologie Hamburg über „Climate-Engineering“ und die Vor- und Nachteile durch Eingriffe in das Klimasystem. Prof. Dr. Ralf Kreikebohm von der TU Braunschweig skizzierte in einem lebhaften Vortrag die „Zukunft der Rente und das Dilemma der gesetzlichen Altersversicherung“. Am Nachmittag wurden die Teilnehmer in einem Fachvortrag von Herrn Benedikt Pult über Möglichkeiten der persönlichen D&O informiert. Anschließend ging es um das „Krisenmanagement bei Cyberattacken“, bevor Frau Julia Bestmann und Herr Wolf-Rüdiger Senk mit ihrem Vortrag „Recht und Urteil“ die Veranstaltung abschlossen.

Traditionell wurde die Veranstaltung mit dem Vortrag „AVW-Kompakt – Neueste Entwicklungen und aktuelles Marktgeschehen“ eröffnet. Lesen Sie hier die wichtigsten Erkenntnisse:

Im vergangenen Jahr haben die Versicherer nach den Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) insgesamt Beiträge in Höhe von 85,5 Mrd. Euro eingenommen – ein Plus von 7,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dabei sind ausgerechnet in den größten Sparten, der Kraftfahrtversicherung mit 30,6 Mrd. Euro und der Sachversicherung mit 29,2 Mrd. Euro., die kombinierten Schaden- /Kostenquoten mit 111 % und 99 % am höchsten.

Das angespannte Ergebnis in der Sachversicherung resultiert maßgeblich aus der Wohngebäudeversicherung – der Kernsparte der Wohnungsunternehmen. Das Jahr 2023 wurde mit einer kombinierten Schaden-/ Kostenquote von 103,3 % für die Wohngebäudeversicherer mit einem Verlust abgeschlossen.  

Die kombinierte Schaden-/Kostenquote über alle Sparten lag 2023 insgesamt bei 98,8 Prozent (2022: 94,6 %). Damit konnten die Versicherer insgesamt einen versicherungstechnischen Gewinn erzielen.   

Kfz macht Verluste, Leitungswasser sorgt für teure Schäden

In der Kfz-Versicherung erwarten die Versicherer im Jahr 2024 einen Verlust von rund zwei Milliarden Euro (Vorjahr rund 3 Mrd. Euro). Die Hauptursache liegt in den weiter steigenden Preisen für Ersatzteile, Materialien und Werkstattkosten. Die Versicherer werden die Beiträge zum 1. Januar 2025 daher teils deutlich erhöhen. In der Wohngebäudeversicherung verursacht Leitungswasser weiterhin die meisten und die teuersten Schäden. Während die Zahl der Schäden seit 2011 recht konstant bei knapp 1,1 bis gut 1,2 Millionen liegt, steigt der Schadenaufwand und –durchschnitt im Bereich Leitungswasser kontinuierlich an. So hat sich der Schadendurchschnitt seit 2011 im Vergleich zu 2023 mit 3.993 Euro mehr als verdoppelt.  

Neue Gefahrstoffverordnung in der Wohngebäudeversicherung

Die vom Bundeskabinett beschlossene Novellierung der Gefahrstoffverordnung, die in den nächsten Wochen in Kraft treten soll, wird künftig die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte im Umgang mit Gefahrstoffen noch strenger regeln. Bei Reparaturen an Gebäuden, deren Baubeginn vor 1993 liegt, darf künftig ohne Kenntnis der Asbestsituation nicht mehr eingegriffen werden. Die Versicherer erwarten durch die entstehenden Mehrkosten eine Erhöhung der Schadenaufwendungen in der Wohngebäudeversicherung. In unserem aktuellen Artikel „Gefahrenstoffverordnung: Asbest – Spätwirkung der seinerzeitigen „Wunderfaser“ auf zukünftige Wohngebäudeschäden“ in dieser Ausgabe erfahren Sie hierzu mehr.

Neuer Leitfaden „Build back better“

Diskussionen gibt es um die Elementarschadenpflichtversicherung. Der Bundesrat hat sich seit 2023 für die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadendeckung ausgesprochen. Aber: Bund und Länder haben sich noch nicht auf einen gemeinsamen Nenner bei der Absicherung von Elementarschäden einigen können. Der jüngst aus dem Kabinett ausgeschiedene Bundesjustizminister hat eine Pflichtversicherung abgelehnt. Stattdessen hat er eine Angebotspflicht der Versicherer zu markgerechten Preisen vorgeschlagen.  

Als Reaktion auf Schäden durch Extremwetterereignisse bietet der Gesamtverband der Deutschen Versicherer - GDV mit dem neuen Leitfaden „Build back better“ für den klimaresilienteren Wiederaufbau von Gebäuden nicht nur Versicherern jetzt praktische Hilfestellung, so dass Schäden durch extreme Wetterereignisse zukünftig möglichst verhindert oder begrenzt werden.

Versicherungsschutz für erneuerbare Energien

Dem steigenden Bedarf an der Versicherung von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen sowie E-Ladestationen und Wallboxen wird über die Mitversicherung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung nachgekommen. Allerdings besteht hier nur Versicherungsschutz gegen die Standardgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Böswillige Beschädigung und Elementar. Bei Wärmepumpenanlagen gilt ergänzend hierzu häufig über erweiterte Klauseln einfacher Diebstahl bis zu einer Höchstentschädigung von 15.000 Euro mitversichert.

Wird über die Standardgefahren hinaus Versicherungsschutz auch gegen weitere Gefahren wie z.B. Fahrlässigkeit oder Bedienungsfehler gewünscht, ist der Abschluss einer Elektronik- oder speziellen Photovoltaikversicherung empfehlenswert. 

Marktausblick für 2025

Das Geschäftsfeld der Wohngebäudeversicherung bleibt für viele Versicherer defizitär und ihre Sanierungsbemühungen halten marktweit an. Die Frequenzschadenlast durch Leitungswasserschäden in alternden Gebäudebeständen bleibt unverändert hoch und Elementarereignisse werden klimabedingt weiter zunehmen. Das wird bei den Prämien und Zeichnungskapazitäten zu spüren sein. Die Steigerung des gleitenden Neuwertfaktors schwächt sich inflationsbedingt zum 1. Januar 2025 erfreulicherweise auf +2,3 Prozent weiter ab (2023: +14,62 %, 2024: +7,4 %).

Ein maximaler Versicherungsschutz ist vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit nicht unbedingt erstrebenswert. Da bei angespannten Schadenquoten meist kein Spielraum für beitragsfreie Deckungserweiterungen vorhanden ist, steht maximaler Versicherungsschutz häufig in Wechselwirkung zu dessen Wirtschaftlichkeit. 

Trotz des weiterhin angespannten Marktumfeldes wird es aber auch zukünftig möglich sein, einen adäquaten Versicherungsschutz zu marktfähigen Prämien zu erhalten.   

Die genauen Zahlen für das kommende Jahr gibt es dann auf der wohnungswirtschaftlichen Versicherungstagung 2025. Merken Sie sich jetzt schon den Termin vor: Die Tagung findet am 6. November 2025 in Hamburg statt.