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Photovoltaikanlagen – So versichern Sie Ihre Anlagen

Die Installation einer Photovoltaikanlage zur nachhaltigen und ökologischen Stromerzeugung erfordert hohe Investitionen. Vor diesem Hintergrund ist auch eine gute Absicherung der Anlage gegen Schäden zu empfehlen, die nicht nur die Anlage mit den zugehörigen Komponenten, sondern auch den Ertragsausfall abdeckt. Herr Alexander Haag aus dem Fachbereich Sach der AVW Unternehmensgruppe zeigt dazu im Interview Möglichkeiten auf.

Herr Haag, die Installation einer Photovoltaikanlage ist für immer mehr Wohnungsunternehmen interessant. Wie versichert man denn am besten so eine Anlage?

Alexander Haag: Die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes einer Photovoltaikanlage im Detail hängt natürlich von den individuellen Wünschen und dem Bedarf des Eigentümers der Anlage ab.

Neben der Absicherung der Photovoltaikanlage selbst stellen sich regelmäßig auch die Fragen des Versicherungsschutzes für die Energie-Management-Software oder die eventuell vorhandenen Batteriespeicher.

Während die Photovoltaikanlage, die Wechselrichter, die Einspeisezähler, die Verkabelung oder die Batteriespeicher in der Regel zum Gebäude gehören, ist die Energie-Management-Software auf einem Endgerät dem Inhalt zuzuordnen.

Was heißt das konkret? Was kann ich zum Beispiel bereits über meine Wohngebäudeversicherung abdecken?

Alexander Haag: Der Schutz für Solar- und Photovoltaikanlagen als Gebäudebestandteile oder -zubehör ist in vielen modernen Gebäude-Versicherungskonzepten enthalten. Dieser Versicherungsschutz ist jedoch auf die vereinbarten benannten Gefahren – im Regelfall Feuer, Leitungswasser und Sturm – begrenzt. Der Betreiber einer Photovoltaikanlage sieht sich jedoch mit vielen weiteren Gefahren konfrontiert, wie z.B. Marderbiss oder Diebstahl. Diese Risiken sollten nicht unterschätzt werden.

Das heißt, die Wohngebäudeversicherung allein reicht nicht aus? Wie kann ich weitere Risiken absichern?

Alexander Haag: Ein umfangreicher Deckungsschutz für Photovoltaikanlagen kann wie beschrieben einerseits über eine Gebäudeversicherung mit den zusätzlichen Deckungsbausteinen „Haustechnik“ und „Ertragsausfall“ erreicht und auch auf andere Anlagen der Energieerzeugung erweitert werden. Andererseits kann der Versicherungsschutz aber auch über eine separate Photovoltaikversicherung als Elektronikversicherung abgeschlossen werden. Diese Variante bietet einen weitreichenderen Deckungsumfang und ermöglicht auch die Versicherung des Ertragsausfalls und der Daten.

Eine spezielle Photovoltaikversicherung bietet also den passenden Schutz. Was konkret ist durch die Photovoltaikversicherung als Elektronikversicherung abgedeckt?

Alexander Haag: Es handelt sich hierbei um eine Allgefahrenversicherung. Versichert sind dabei die Schäden durch:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion (einschließlich der Schäden durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen infolge eines dieser Ereignisse)
  • Ruß und Rauch, Schmoren, Sengen und Glimmen
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Sturm, Hagel, Schneedruck, Frost und Eisgang
  • Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Tierbiss
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
  • Diebstahl

Die Entschädigung wird also in der Regel geleistet für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an versicherten Sachen und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.

Gibt es weitere Risiken, an die ich bei der Absicherung meiner Anlage denken sollte?

Alexander Haag: Zu einer individuellen und ganzheitlichen Lösung im Bereich der Photovoltaikversicherung gehören unter anderem auch die Fragen der Vorsorgeversicherung, der Mitversicherung mobiler oder fest installierter Peripherie- und Überwachungsgeräte, des Versicherungsschutzes vor Betriebsfertigkeit oder der Deckung für innere Betriebsschäden sowie für Bruch der transparenten Moduloberflächen. Dies kann durch einen entsprechenden Baustein abgesichert werden.

Außerdem sollte man daran denken, dass im  Schadenfall über die Wiederherstellungskosten hinaus weitere Kosten entstehen können. Hierbei handelt es sich um die in der Regel über eine Photovoltaikversicherung mitversicherten Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten, Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich, Bewegungs- und Schutzkosten, Luftfrachtkosten, Bergungskosten, Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten und der Gerüstgestellung.

Doch auch weitere Kosten, wie z.B. die Kosten für schadenbedingte Reparaturarbeiten an Dächern und Fassaden, die Feuerlöschkosten, Installations- und Montagekosten, die Rückbaukosten sowie die Mehrkosten für Preissteigerungen und Technologiefortschritt könnten in einem Schadenfall relevant werden. Erst hierbei wird sich die Qualität des vereinbarten Versicherungsschutzes zeigen.

Gibt es weitere Bausteine, die in eine Photovoltaikversicherung eingeschlossen werden sollten?

Alexander Haag: Weiterhin dürfte in der Entwicklung der Versicherungslösung für die Photovoltaikanlagen auch die adäquate Absicherung des Ertragsausfalls nicht fehlen. Bei einem versicherten Schaden einer Photovoltaikanlage wird hierbei der entstandene Ertragsausfall bis zur Dauer des vereinbarten Haftungszeitraums (z. B. 6 Monate) ersetzt. Dies gilt für die gesamte Einspeisevergütung, die bis zur abgeschlossenen Reparatur oder zur Neuinstallation ausgefallen ist.

Das heißt, mit einer Photovoltaikversicherung kann ich die Risiken gut absichern. Aber wie ist das, wenn Dritte durch meine Anlage zu Schaden kommen? Wenn z.B. ein Teil der Anlage herunterfällt?

Alexander Haag: Während die Elektronik-Versicherung die Schäden des Eigentümers an der Anlage zum Gegenstand hat, sind die Drittschäden durch den Betrieb der Anlage und die daraus resultierenden Haftungsrisiken Gegenstand der Betreiberhaftpflichtversicherung. Hier steht die Versorgung von Dritten im Vordergrund. Versichert sind dabei z. B. die Personenschäden durch elektrischen Schlag ebenso wie Sachschäden Dritter durch heruntergefallene Anlagenteile.

In diesem Zusammenhang ist auch an sogenannte Einleitungsschäden zu denken. Hierbei handelt es sich um Schäden bei der Stromeinspeisung, die zum Beispiel durch fehlerhafte Wechselrichter entstehen können.

Vielen Dank für das Interview, Herr Haag.

Wenn Sie über die Installation einer Photovoltaikanlage nachdenken und Beratung zur Absicherung der Anlage wünschen, kommen Sie gern auf Ihren Kundenmanager zu. Er berät Sie gern und individuell.