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Photovoltaik: So versichern Sie Ihre Anlagen

Wer in eine Photovoltaikanlage investiert, investiert in eine nachhaltige, aber auch in eine sehr kostenintensive Technologie. Die Absicherung der Anlagen vor Schäden ist deshalb mehr als empfehlenswert. Denn bei Beschädigung drohen hohe Reparaturkosten sowie Ertragsausfall, wenn die Stromerzeugung und ggf. die Einspeisung zeitweise entfällt.

Moderne Gebäudeversicherungskonzepte beinhalten bereits die Mitversicherung von Solar- und Photovoltaikanlagen, wobei Versicherungsschutz nur gegen die vereinbarten Gefahren – im Regelfall Feuer, Leitungswasser und Sturm – geboten wird. Doch auch andere Risiken, z. B. Diebstahl, sollten nicht unterschätzt werden.

Ein umfangreicher Deckungsschutz für Photovoltaikanlagen kann über eine Gebäudeversicherung mit den zusätzlichen Deckungsbausteinen „Haustechnik“ und „Ertragsausfall“ geboten und auch auf andere Anlagen der Energieerzeugung erweitert werden. Alternativ kann der Versicherungsschutz auch über eine separate Elektronikversicherung abgeschlossen werden. 

 
Versichert sind Schäden durch:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion (einschließlich der Schäden durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen infolge eines dieser Ereignisse)
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
  • Diebstahl

   
Versichert sind alle zum Betrieb der Anlage notwendigen Komponenten am Versicherungsort.

     

Entschädigung für Ertragsausfall

Bei einem versicherten Schaden einer Photovoltaikanlage wird auch der entstandene Ertragsausfall ersetzt. Dies gilt für die gesamte Einspeisevergütung, die bis zur abgeschlossenen Reparatur oder zur Neuinstallation ausgefallen ist bis zur Dauer des vereinbarten Haftungszeitraums (z. B. 6 Monate).

     

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