Moderne Gebäudeversicherungskonzepte beinhalten bereits die Mitversicherung von Solar- und Photovoltaikanlagen, wobei Versicherungsschutz nur gegen die vereinbarten Gefahren – im Regelfall Feuer, Leitungswasser und Sturm – geboten wird. Doch auch andere Risiken, z. B. Diebstahl, sollten nicht unterschätzt werden.
Ein umfangreicher Deckungsschutz für Photovoltaikanlagen kann über eine Gebäudeversicherung mit den zusätzlichen Deckungsbausteinen „Haustechnik“ und „Ertragsausfall“ geboten und auch auf andere Anlagen der Energieerzeugung erweitert werden. Alternativ kann der Versicherungsschutz auch über eine separate Elektronikversicherung abgeschlossen werden.
Versichert sind Schäden durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion (einschließlich der Schäden durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen infolge eines dieser Ereignisse)
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
- Diebstahl
Versichert sind alle zum Betrieb der Anlage notwendigen Komponenten am Versicherungsort.
Entschädigung für Ertragsausfall
Bei einem versicherten Schaden einer Photovoltaikanlage wird auch der entstandene Ertragsausfall ersetzt. Dies gilt für die gesamte Einspeisevergütung, die bis zur abgeschlossenen Reparatur oder zur Neuinstallation ausgefallen ist bis zur Dauer des vereinbarten Haftungszeitraums (z. B. 6 Monate).
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