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Personenversicherung: Das ändert sich 2021

Ein neues Jahr bedeutet oft auch neue Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragsätze für viele Versicherungen. Sven Körner fasst die wichtigsten Änderungen für Sie zusammen.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen für die Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) West in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung sollen 2021 auf 7.100 Euro monatlich festgesetzt werden (85.200 Euro/Jahr). In der knappschaftlichen Rentenversicherung soll die BBG bei 8.700 Euro pro Monat liegen (104.400 Euro/Jahr). In den neuen Bundesländern soll die BBG RV Ost 2021 auf monatlich 6.700 Euro angehoben werden (80.400 Euro/Jahr), in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 8.250 Euro pro Monat (99.000 Euro/Jahr).

Für die betriebliche Altersversorgung (bAV) heißt das: Der steuerfreie Höchstbeitrag 2021 beträgt 568 Euro im Monat (6.816 Euro/Jahr). Der Höchstbeitrag für die Sozialversicherungsfreiheit beläuft sich auf 284 Euro im Monat (3.408 Euro/Jahr).

Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG): höherer Beitragssatz 2020

Der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG), dem rund 95.200 Unternehmen angehören, zahlt im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten weiter. Für 2020 hat der PSVaG einen Beitragssatz von 4,2 Promille festgesetzt (Vorjahr: 3,1 Promille). Dieser wird auf die von Arbeitgebern bis 30. September 2020 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage bezogen. Basis des Wertes sind vor allem die Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen und die Zusagen bei sicherungspflichtigen Versorgungseinrichtungen, die sich zusammen auf rund 353 Milliarden Euro belaufen. Mitgliedsunternehmen müssen in diesem Jahr somit rund 1,5 Milliarden Euro zahlen (Vorjahr: 1,1 Milliarden).

Neue Einkommensgrenzen in der Krankenversicherung

Im Rahmen der jährlichen Anpassung steigt das maximale Einkommen, das bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt, von 56.250 Euro auf 58.050 Euro jährlich. Wer bereits mehr verdient, für den steigt der eigene Beitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur GKV erhöht sich um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent. Gesetzlich krankenversicherte Angestellte, die sich fortan privat krankenversichern wollen, müssen im Jahr 2021 ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 64.350 Euro (Vorjahr: 62.550 Euro) verdienen. Für privat Krankenversicherte gibt es indes gute Neuigkeiten: Der maximale Arbeitgeberzuschuss steigt durch die Erhöhung der Sozialversicherungswerte von monatlich 367,97 Euro auf 379,74 Euro.

Höchstrechnungszins 2021 bleibt vorerst bei 0,9 Prozent

Bei Lebensversicherungen legt das Finanzministerium die Höhe des Höchstrechnungszinses fest – in der Regel anhand der Empfehlungen der Finanzaufsicht BaFin und der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Die DAV hat zwar schon eine Absenkung auf 0,5 Prozent empfohlen, eine Entscheidung des Finanzministeriums blieb bislang aber aus, der Höchstrechnungszins liegt daher vorerst weiter bei 0,9 Prozent. Doch die Zinsflaute am Kapitalmarkt hält an und die Versicherer haben es zunehmend schwer, die zugesagte Verzinsung für ihre Versicherten zu erwirtschaften. Die ersten Gesellschaften haben den eigenen kalkulatorischen Garantiezins deshalb bereits abgesenkt. Bestandsverträge sind von der Änderung nicht betroffen. 

Die digitale Rentenübersicht kommt

Mit der digitalen Rentenübersicht soll jetzt ein Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt werden. Auf einem Onlineportal soll sich künftig jeder über seine aktuellen Ansprüche der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge informieren können.

Der Gesetzentwurf schafft die notwendigen rechtlichen Grundlagen zur Entwicklung und Einführung der digitalen Rentenübersicht. Nach Inkrafttreten des Gesetzes werden die erforderlichen Grundlagen entwickelt, 21 Monate später soll dann die erste Betriebsphase mit freiwillig teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen beginnen.

Erstes Sozialpartnermodell in Sicht?

Schon seit 2018 könnten Sozialpartner die betriebliche Altersversorgung auch in Form reiner Beitragszusagen ohne Garantien vereinbaren. Das soll eine flexiblere und chancenreichere Kapitalanlage im Interesse der Beschäftigten ermöglichen und den Anbietern gestatten, ihr Geschäftsmodell im Niedrigzinsumfeld anzupassen. Allerdings: Trotz einiger Absichtserklärungen wurde noch keins dieser Modelle eingerichtet. Jetzt unternehmen Verdi und der Versicherer Talanx einen erneuten Anlauf: Möglichst bis Ende des Jahres soll laut Vertretern des Versicherers und der Gewerkschaft der Haustarifvertrag für die Talanx-Belegschaft als Pilotprojekt stehen.

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