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Neue Faktoren und Indizes zur Gebäudeversicherung

Seit 01.01.2012 gelten neue Faktoren und Indizes für die Gebäudeversicherung. Die neuen Faktoren gelten für Beitragsrechnungen mit Fälligkeiten ab 01.01.2012.

Anpassungsfaktor (ab VGB 2000): 15,66 (bisher 15,31)

Gleitender Neuwertfaktor (SGIN 88/93, VGB 88, tlw. ab 2008): 15,8 (bisher 15,4)

  

In Abhängigkeit der zugrundeliegenden Wohngebäudeversicherungsbedingungen gilt üblicherweise der Gleitende Neuwertfaktor oder der Anpassungsfaktor vereinbart.

   

Hintergrund

Beide Faktoren sind abhängig vom Baupreisindex und Tariflohnindex. Mit Hilfe des aktuellen Faktors wird die Versicherungssumme Ihres Gebäudes immer zeitgemäß angepasst. Damit wird sichergestellt, dass sich die Versicherungssumme und damit die Leistung des Versicherers im Schadenfall den Kostenänderungen im Bauwesen anpasst. Anderenfalls liefe der Gebäudeeigentümer binnen weniger Jahre Gefahr, im Schadenfall unterversichert zu sein.

    
Unsere Empfehlung: Anpassung vornehmen

Grundsätzlich ist die Vereinbarung dieses Anpassungsfaktors zu empfehlen - auch bei Verträgen nach dem sogenannten Wohneinheiten-Modell. Ein Aussetzen dieses Faktors hätte gerade bei langfristig geschlossenen Verträgen (z. B. 3-Jahreslaufzeit) ein Auseinandergehen der Prämien- zur Schadenentwicklung zur Folge und würde zu einer sprunghaften Prämienerhöhung nach Ablauf des langfristig geschlossenen Vertrages führen. Demgegenüber ist eine angemessene stetige Anpassung der Prämie auf Basis der Kosten- und Lohnentwicklung besser kalkulierbar und auch gegenüber den Mietern zu vertreten. Überdies besteht bei einer Anpassung der Prämie ein Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers.