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Mit diesen Strategien reduzieren Sie Ihre Pensionsverpflichtungen

Die anhaltende Niedrigzinsphase ist eine enorme Herausforderung für die betriebliche Altersversorgung (BAV). Doch es gibt Möglichkeiten, die Pensionsverpflichtungen zu reduzieren und die Risiken für Sie als Unternehmen zu minimieren. Sven Körner, unser Experte für den Bereich Betriebliche Altersversorgung, kennt die besten Strategien.

Herr Körner, sollten Unternehmen die aktuelle Zinslage zum Anlass nehmen, ihre BAV zu überdenken und zum Beispiel die Gestaltung der Zusagen zu ändern?

Sven Körner: Eine solche Neugestaltung der BAV ist natürlich ein Weg, um die Volatilität der Pensionsverpflichtungen zu reduzieren. Das ist bei neu eintretenden Mitarbeitern auch ohne weiteres möglich. Bei bestehenden Arbeitsverträgen greift in Deutschland jedoch der arbeitsrechtliche Bestandsschutz. Aber: Es gibt für Unternehmen die Möglichkeit, die Dienstjahreszuwächse für die Begünstigten bereits bestehender Versorgungswerke umzugestalten. Dafür ist häufig die GuV-Belastung durch die ansteigende Pensionsverpflichtung im HGB-Abschluss als sachlicher Grund ausreichend.

Welche weiteren praxistauglichen Strategien schlagen Sie Unternehmen vor?

Ein sehr interessanter – aber aktuell recht teurer – Ausweg ist eine Änderung des Durchführungsweges. Sprich: Die Unternehmen wechseln von der unmittelbaren Versorgungszusage hin zu Pensionsfonds oder zur Unterstützungskasse. Dadurch können sie im HGB-Abschluss das Passivierungswahlrecht nutzen und vermeiden Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen nachhaltig. Im Jahresabschluss ersetzen die Unternehmen dann die Volatilität durch kalkulierbare Zuwendungen an den Versorgungsträger. Der gewählte Durchführungsweg entscheidet darüber, welche Teile der Verpflichtungen die Unternehmen übertragen können und in welcher Höhe sie Dotierungen wählen können. Die Rückstellungen können die Unternehmen in Höhe der Dotierung auflösen, der Restbetrag wird eingefroren. Er ist also künftig nicht mehr von Zinsschwankungen betroffen.

Alternativ können die Unternehmen ihre Pensionsverpflichtungen auch mit Vermögenswerten unterlegen. Das funktioniert über ein Treuhandmodell, ein „Contractual Trust Agreement“ (CTA).

Wie sieht ein solches Treuhandmodell konkret aus?

Das CTA hält treuhänderische Fondsanteile, die einzig dazu da sind, unmittelbare Pensionsverpflichtungen des Arbeitgebers zu finanzieren. Somit sind diese Vermögensmittel durch einen Treuhänder gesichert. Für das Unternehmen bedeutet das: Es kann die internationale und nationale Bilanz kürzen, ohne in die bestehende Versorgungsregelung einzugreifen.

Das ist allerdings noch recht viel Theorie, denn dieses Modell wird in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft bislang kaum genutzt. Falls aus der Theorie für Sie aber Praxis wird, noch ein Tipp: Achten Sie auf eine professionelle Kapitalanlage des CTA-Vermögens, die zu Ihrer ganz individuellen Situation und Verpflichtungsstruktur passt.

Gibt es auch einen Weg für den Umgang mit der BAV, bei dem Unternehmen ihre Risiken komplett übertragen?

Durch eine Ausfinanzierung können Unternehmen die Risiken transferieren. Dieser Weg ist jedoch mit deutlich höheren Kosten verbunden als eine Rückstellung. Das liegt daran, dass er häufig über den Kauf von Versicherungen erreicht wird. Und deren Beiträge übersteigen den Verpflichtungswert gemäß IFRS nicht mehr so deutlich wir früher, da diese Werte aktuell recht hoch sind. Versicherungsbeiträge von 150 bis 200 Prozent der DBO sind aufgrund der aktuellen Marktlage derzeit die Regel. Die individuellen Kosten hängen von zahlreichen Faktoren ab, unter anderem den Rechnungszinsen und den Angaben zur Lebenserwartung. In Frage für diese Vorgehensweise kommen übrigens Rückdeckungsversicherungen des Arbeitgebers, ein versicherungsförmiger Pensionsfonds oder rückgedeckte Unterstützungskassen.

Viele Rentner freuen sich über die Möglichkeit, die Versorgung durch eine Einmalzahlung als Gesamtbetrag zu erhalten. Ist diese Option auch für Unternehmen attraktiv?

Ja, natürlich. Auch wenn die sogenannte „Kapitalisierungsoption“ nur geringe Auswirkungen auf die Pensionsverpflichtungen hat. Die Erfahrung zeigt, dass bis zu 50 Prozent der Rentenanwärter ein solches Angebot gern annehmen.

Anbieten können Sie dieses Modell allen Rentnern mit einem Pensionsbeginn vor 2005. Der Betrag, den der Versorgungsberechtigte erhält, wird dann in der Regel mithilfe des HGB-Verpflichtungswertes bestimmt. Somit ist die Kapitalisierung im HGB-Abschluss fast erfolgsneutral. In der Steuerbilanz und im IFRS-Abschluss werden sogar positive Effekte erzielt.