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Kurz & Gut Teil 3: Die D&O-Versicherung – schützt das Haftungsrisiko von Entscheidern

Führungskräfte in der Wohnungswirtschaft tragen Verantwortung – und haften persönlich. Schon kleine Fehler oder Versäumnisse können erhebliche finanzielle Folgen haben. Eine D&O-Versicherung bietet Sicherheit und schützt, wo unternehmerisches Handeln persönliche Risiken birgt.

Verantwortung mit Risiko

Wer in der Wohnungswirtschaft Verantwortung übernimmt, trifft täglich Entscheidungen mit großer Tragweite – über Investitionen, Instandhaltung, Personal oder Finanzen. Doch kaum jemand macht sich bewusst, dass bereits leichte Fahrlässigkeit oder ein organisatorisches Versäumnis zu persönlicher Haftung führen kann. Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte haften unbeschränkt – auch mit ihrem Privatvermögen.

Die Haftung greift nicht nur gegenüber Dritten wie Vertragspartnern, Behörden oder Gläubigern, sondern auch gegenüber dem eigenen Unternehmen. Besonders problematisch ist die sogenannte Beweislastumkehr: Im Fall einer Inanspruchnahme muss die betroffene Person ihre Unschuld aktiv nachweisen. So können schnell Situationen entstehen, in denen Verantwortungsträger in der Pflicht stehen, obwohl sie im Sinne des Unternehmens gehandelt haben.

Haftungsrisiken in der Wohnungswirtschaft

Die Risiken sind vielfältig – gerade in einer Branche mit komplexen Projekten, strengen Vorgaben und hohem wirtschaftlichem Druck. Schon alltägliche Entscheidungen können Haftungsansprüche auslösen, etwa:

  • Abschluss unwirtschaftlicher Bau- oder Dienstleistungsverträge
  • Versäumen von Fristen oder Verjähren lassen von Forderungen
  • Unzureichende Versicherungsausstattung oder Rücklagenbildung
  • Verstöße gegen Datenschutz- oder Compliance-Vorgaben

Hinzu kommen steigende Anforderungen an Nachhaltigkeit und Governance, die das Haftungsrisiko weiter erhöhen.

D&O – Sicherheit für Entscheider

Die Directors & Officers Liability Insurance (D&O) ist eine spezielle Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Führungskräfte. Sie schützt das persönliche Haftungsrisiko von Entscheidern und unterstützt im Ernstfall umfassend:

  • Prüfung der Haftungsfrage
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Übernahme berechtigter Schadenersatzforderungen

Versicherungsnehmer ist in der Regel das Unternehmen, versicherte Personen sind die Organmitglieder – also Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat, leitende Angestellte und Prokuristen. Auch ausgeschiedene Organmitglieder bleiben für ihre frühere Tätigkeit rückwirkend geschützt.

Für größere Unternehmensstrukturen oder Tochtergesellschaften kann der Abschluss eigener Policen sinnvoll sein, um einen unabhängigen und transparenten Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Aber auch für einzelne Entscheidungsträger sollte der Abschluss einer eigenen „personal D&O“ in Erwägung gezogen werden. In diesem Fall sind Sie als Einzelperson selbst Versicherungsnehmer und der Versicherungsvertrag dient ausschließlich und ungeteilt dem Schutz Ihres Privatvermögens. Dieser Versicherungsschutz kann insbesondere dann sinnvoll und empfehlenswert sein, wenn keine Unternehmens-D&O besteht oder der bestehende Versicherungsschutz für Sie nicht transparent ist oder nicht auskömmlich scheint, z. B. weil der Kreis der mitversicherten Personen groß ist; dann besteht die Gefahr, dass die zur Verfügung stehende Versicherungssumme für Schadenfälle anderer Mitversicherten aufgebraucht wird oder wurde. Mit einer persönlichen D&O sind Sie der Vertragspartner des Versicherers und machen sich damit im Schadenfall unabhängig von Unternehmensentscheidungen.

Fazit

Verantwortung braucht Rückendeckung. Die D&O-Versicherung ist ein zentraler Bestandteil moderner Unternehmensführung. Sie schützt die handelnden Personen, stärkt das Vertrauen in gutes Management und sichert die Handlungsfähigkeit des Unternehmens – auch in schwierigen Situationen. Bei Fragen zur D&O sprechen Sie uns gerne an, insbesondere auch bei Interesse am Abschluss einer persönlichen D&O.