Die Bundesregierung verfolgt mit der Verordnung das Ziel, den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Umgang mit Asbest zu verbessern. In Gebäuden, die vor dem Asbestverbot von 1993 errichtet wurden, könnte Asbest vorhanden sein. Daher sind Sanierungsmaßnahmen und Reparaturen an der Bausubstanz nur nach einer Gefährdungsbeurteilung zulässig. Dies betrifft rund 34 Millionen Wohnungen, also etwa drei Viertel des deutschen Wohnungsbestands.
Herausforderungen bei der Umsetzung der Asbestverordnung
Die Umsetzung der Verordnung könnte jedoch schwierig werden. Der GDV äußert Bedenken hinsichtlich des Mangels an Fachkräften und Labormöglichkeiten, was zu Verzögerungen bei der Schadenbehebung führen könnte. Diese Verzögerungen könnten die Handlungsfähigkeit der Versicherer beeinträchtigen und das Schadenmanagement erschweren. Schnelles Handeln sei entscheidend, um Folgeschäden und damit höhere Kosten zu vermeiden.
Emissionsarme Verfahren für schnellere Asbestsanierung gefordert
Um die Situation zu verbessern, schlagen die Versicherer vor, anerkannte emissionsarme Verfahren (BT-Verfahren) für den Umgang mit Asbest einzusetzen. Diese Verfahren könnten eine schnellere Durchführung von Instandhaltungs- und kleineren Sanierungsarbeiten ermöglichen. Allerdings müssen diese Verfahren zunächst entwickelt und anerkannt werden, was in Deutschland nur schleppend vorankommt. Daher appellieren die Versicherer an die legislativ Verantwortlichen, Übergangsfristen für die Behebung akuter Schäden festzulegen und die Anerkennung emissionsarmer Verfahren zu beschleunigen sowie die entsprechenden Prozesse zu vereinfachen.
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