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Energie-Outsourcing und Versicherungsschutz: Was muss ich beim Wärme-Contracting beachten?

Immer mehr Vermieter lagern die Investitionen für die Errichtung oder Modernisierung von zentralen Heizanlagen aus. Der Wärme-Contracting-Markt in Deutschland hat dadurch ein jährliches Umsatzvolumen von rund 1 Mrd. € erreicht. Eigentümer, die sich für Wärme-Contracting entscheiden, sollten ihren Versicherungsschutz darauf anpassen. Was das konkret bedeutet, erklärt Andreas Kluth, Bestandsmanager der AVW Unternehmensgruppe in Berlin, im Interview.

Herr Kluth, was genau ist das Prinzip des „Wärme-Contracting“?

Laut Definition ist Wärme-Contracting die „zeitliche und räumliche Übertragung von Aufgaben der Energiebereitstellung und Energielieferung auf einen Dritten, der in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handelt.“ James Watt hat das bereits im 19. Jahrhundert wunderbar veranschaulicht: Er bot Kunden kostenlos eine Dampfmaschine an, Installation und fünf Jahre Kundendienst inklusive. Sein Versprechen: Die Kohle für die Dampfmaschine verursacht deutlich geringere Kosten als das Futter für die Pferde, die dieselbe Arbeit erledigen. Von dem dadurch gesparten Geld verlangte Watt ein Drittel als Bezahlung. Heruntergebrochen beschreibt dieses Szenario das Prinzip des Wärme-Contracting tatsächlich sehr gut.


Welche Vorteile entstehen mir als Eigentümer durch Wärme-Contracting?

Die Liste der Vorteile ist erfreulich lang: Zum einen spare ich natürlich bei den Investitionskosten und auch am Personal. Zum anderen verbessere ich die Energieeffizienz und damit auch das Image meiner Immobilie. Darüber hinaus befreie ich mich aus dem Nutzer-Investor-Dilemma und übertrage dieses gesamte Thema an den Contractor. Dasselbe gilt für das Betriebsrisiko, das sonst ebenfalls beim Eigentümer liegt.


Eine Befreiung also von jeglichen Risiken?

Nein, das kann man so natürlich nicht sagen. Im Gegenteil: Es entstehen sogar neue Risiken, gegen die sich Eigentümer bestmöglich absichern sollten.


Was bedeutet das konkret für meinen Versicherungsschutz?

Nehmen wir die Gebäudeversicherung als Beispiel. Wenn die Energielieferung inklusive der Wärmeerzeugungsanlage an einen Contractor ausgelagert wird, ändert sich der Eigentümer der Anlage. Der Contractor sollte daher als Mitversicherungsnehmer in den Gebäudeversicherungsvertrag aufgenommen werden. Das dient der Klarheit, ist aber kein Muss.


Welchen Versicherungsschutz sollten die Dienstleister vorweisen können?

Ich rate, sich vom Errichter der Anlage eine Bauleistungs- und Montageversicherung nachweisen zu lassen. Sollte es bei der Montage oder beim Probebetrieb einen Schaden an der Anlage geben, ist diese darüber versichert. Wenn am Gebäude Umbauarbeiten für die Installation der Anlage erforderlich sind, kann es dabei zu Schäden am Gebäude kommen. Hier tritt in den meisten Fällen die Bauleistungsversicherung ein. Der Contractor selbst sollte eine Maschinen- und Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung vorweisen können.

Muss ich selbst auch zusätzliche Versicherungen abschließen?

Das kommt darauf an. Der Contractor muss zunächst prüfen, ob die Anlage nach dem Umweltgesetz genehmigungspflichtig ist. Ist das der Fall, müssen entsprechende gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Wird die Anlage mit Öl oder mit Erdwärme betrieben, sollte eine zusätzliche Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sie übernimmt die Kosten für die Beseitigung von kontaminiertem Erdreich durch austretendes Öl.


Was muss ich darüber hinaus beachten?

Die Deckungssummen spielen natürlich eine große Rolle: Geforderte Summen im Haftpflichtversicherungsvertrag eines Dienstleisters, insbesondere, wenn es sich um ein Tochterunternehmen handelt, sollten nicht höher sein, als in Ihrem eigenen Vertrag abgesichert. Gerade bei Tochterunternehmen, bei denen der Eigenschaden explizit mit eingeschlossen sein sollte, könnte es im Schadenfall ansonsten zu unterschiedlichen Entschädigungen kommen. Bei der Betriebshaftpflichtversicherung muss als Risiko „Wärme- oder Energieerzeuger“ genannt werden. Und wenn die Räumlichkeiten, in denen die Anlage installiert ist, gemietet werden, muss die Mietsachschadendeckung geprüft und eventuell erhöht werden.
Fazit: Wärme-Contracting bietet für Eigentümer enorme Vorteile. Doch die Liste der im Versicherungsschutz zu beachtenden Dinge ist lang. Und handelt es sich bei dem Contractor um ein Tochterunternehmen, wird sie sogar noch länger.


Ihr zuständiger Kundenmanager berät Sie daher gern in einem persönlichen Gespräch zu Ihrem individuellen Versicherungsschutz beim Wärme-Contracting.

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Kluth.