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E-Mobilität: E-Fahrzeuge und E-Ladestationen richtig versichern

E-Mobilität ist weiter auf dem Vormarsch. Die Zahl von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen wird weiter steigen. Das stellt spezielle Anforderungen an den Versicherungsschutz der Fahrzeuge und Ladestationen – sowohl auf dem eigenen Grundstück als auch direkt davor. Im Interview erklärt Alexander Haag aus dem Fachbereich Sach, worauf es bei der Versicherung von E-Fahrzeugen, E-Scootern, E-Bikes und den notwendigen Ladestationen ankommt.

Herr Haag, was ist bei der Versicherung von E-Fahrzeugen anders als bei Fahrzeugen, die nicht elektrisch betrieben werden?

Alexander Haag: Prinzipiell unterscheidet sich die Kfz-Versicherung für Elektro-Autos nur geringfügig von der anderer PKW. Gesetzlich vorgeschrieben ist für alle PKW nur die Haftpflichtversicherung, und hier unterscheiden die meisten Versicherer nicht zwischen unterschiedlichen Antriebsarten. Nur die wenigsten Versicherer bieten spezielle E-Auto-Policen oder Vergünstigungen für die emissionsarmen Wagen an.

Und was gilt in der Kasko-Versicherung für Elektro-Kfz?

Alexander Haag: Da mit einem Elektroauto in der Regel höhere Anschaffungskosten verbunden sind als mit einem vergleichbaren Auto mit Verbrennungsmotor, sollte der Halter sich für eine Vollkasko-Versicherung entscheiden. Einer der wertvollsten Bestandteile des Elektroautos ist der Akku, deswegen sollte die Kaskoversicherung einen umfangreichen Schutz für den Stromspeicher gewährleisten, welcher auch Bedienfehler wie eine Tiefenentladung einschließt. Ist der Akku jedoch gemietet, ist er in der Regel über den Hersteller versichert. Ein Umstand, der bei Abschluss der Versicherung auch unbedingt angemerkt werden sollte, da er sich positiv auf den Preis auswirken kann.

Haben Sie weitere Tipps zum Versicherungsschutz für Elektro-Kfz?

Alexander Haag: Es sollten mögliche Folgeschäden aus Abschleppvorgängen versichert sein. Das Abtransportieren eines Liegenbleibers mit Elektroantrieb gestaltet sich deutlich schwieriger als bei anderen Kfz. Beim E-Auto wird über die Antriebsachse Strom erzeugt, und ein unsachgemäßer Abschleppvorgang kann zu Kurzschlüssen führen. Schlimmstenfalls wird der Akku in Mitleidenschaft gezogen. Zudem sollte die Elektroauto-Versicherung den Schutz gegen ein mögliches Feuer beinhalten. Denn Brände an E-Fahrzeugen müssen mit speziellem Equipment erstickt werden, und das verursacht meist hohe Kosten.

Neben E-Autos werden auch E-Bikes und auch E-Scooter immer häufiger eingesetzt. Was ist dabei zu beachten?

Alexander Haag: Für E-Scooter und klassische E-Bikes gelten andere Regeln. Klassische E-Bikes (sogenannte Pedelecs) gelten im Sinne der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung als Fahrrad, da die Motorunterstützung auf eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h begrenzt ist und nur durch das Treten der Pedalen aktiviert wird. Deshalb dürfen sie ohne Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen gefahren werden.

Auch ohne Versicherung?

Alexander Haag: Eine Versicherung ist nicht Pflicht, aus unserer Sicht aber dringend empfohlen – allein schon aufgrund des hohen Anschaffungswertes. Die AVW bietet eine Absicherung der E-Bikes über die Geschäftsinhaltsversicherung an. Am Versicherungsort besteht so vollumfänglicher Versicherungsschutz. Über einen Rahmenvertrag sind E-Bikes unter Berücksichtigung der üblichen Sicherungsvorschriften zusätzlich gegen einfachen Diebstahl bis 5.000 EUR beitragsfrei mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch gegen die im Vertrag vereinbarten versicherten Gefahren wie zum Beispiel Feuer und Einbruchdiebstahl.

Und wie sieht es bei E-Scootern aus?

Alexander Haag: Ein E-Scooter braucht zunächst eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis. Außerdem besteht für E-Scooter eine Versicherungspflicht. Für jeden Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, da er als ein eigenständiges Fahrzeug gilt. Er braucht ein eigenes Kennzeichen, auch eine selbstklebende Versicherungsplakette ist Pflicht. Ohne die dürfen die elektrischen Roller nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen gefahren werden.

Lässt sich der E-Scooter über einen Rahmenvertrag auch zusätzlich absichern?

Alexander Haag: Ja, weiterer Versicherungsschutz ist auch für E-Scooter möglich. Wie der genau aussieht und was jeweils am sinnvollsten ist, dazu beraten die AVW Kundenmanager gern individuell.

Die Einführung der Elektromobilität benötigt komfortable und sichere Ladeinfrastrukturen – nicht nur in öffentlichen Bereichen, sondern auch in Wohnanlagen oder sonstigen Immobilien. Wie lassen sich diese bestmöglich versichern?

Alexander Haag: Sofern sich die Ladeeinrichtungen auf dem Versicherungsgrundstück eines Versicherungsnehmers befinden, sind sie in der Regel über die AVW-Rahmenverträge zur Gebäudeversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm mitversichert, sowie insbesondere auch gegen böswillige Beschädigung. Einen noch weitreichenderen Versicherungsschutz bietet eine Elektronikversicherung. Sie umfasst unvorhergesehen eintretende 

Gefahren und Schäden wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und auch Vorsatz, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überstrom und auch Diebstahl.

Und wenn sich die E-Ladestation an einer öffentlichen Straße befindet?

Alexander Haag: Versicherungsschutz über die Elektronikversicherung lässt sich auch erreichen, wenn sich die Ladeinfrastrukturen außerhalb des Grundstücks des Versicherungsnehmers befinden. Bei E-Ladestationen, die zwar nicht im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen, für die er jedoch aufgrund öffentlicher oder kommunaler Verträge die Gefahr trägt, ist der Versicherungsschutz im Einzelfall mit dem Versicherer abzustimmen.

Auf welche Richtlinien muss ich achten, damit der Versicherungsschutz eingehalten wird?

Alexander Haag: Grundsätzliche Voraussetzung ist immer die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und VDE-Normen sowie der fachgerechte Einbau durch ein nach DIN VDE 1000-10:2009-01 qualifiziertes Unternehmen. Ebenfalls maßgeblich ist die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft (BGV A3) für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

Warum ist die ausreichende Installation von E-Ladestationen für Wohnungsunternehmen so ein relevantes Thema?

Alexander Haag: Ganz einfach: Sie mindert Risiken. Stelle ich keine geeigneten Ladepunkte in ausreichender Zahl zur Verfügung, kann das dazu führen, dass E-Fahrzeugbesitzer zu Kabelrollen, Verlängerungsleitungen, Mehrfach-Steckdosen, Reiseadaptern und anderen Utensilien greifen, um ihre Fahrzeuge aus den vorhandenen Steckdosen ihrer Wohnungen, Kellerräume oder Flure mit Strom zu versorgen. Diese Zweckentfremdung birgt natürlich ein großes Sicherheitsrisiko. Deshalb sollten Parkplätze, die mit Ladesäulen ausgerüstet werden, auch immer klar als solche markiert und reserviert werden. Wenn die Ladestationen gut erkennbar sind (und auch nur für das Laden als Stellfläche genutzt und nicht als regulärer Parkplatz „missbraucht“ werden), werden sie erfahrungsgemäß sehr gut angenommen– und das Sicherheitsrisiko durch Eigenkonstruktionen enorm reduziert.

Wir beraten Sie gern zur Absicherung Ihrer E-Fahrzeuge und E-Ladestationen. Auch für weitreichenden Versicherungsschutz stehen durch die AVW-Rahmenverträge zur Elektronikversicherung ausgereifte Versicherungskonzepte zur Verfügung. Sprechen Sie Ihren AVW-Kundenmanager an!