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Die Vertrauensschadenversicherung ist für Unternehmen von elementarer Bedeutung

Ungeliebt, aber äußerst wichtig

 

Die Absicherung von Sach- oder Haftpflichtrisiken im Geschäftsbereich wird normalerweise nicht ernsthaft infrage gestellt. Anders ist das bei der Vertrauensschadenversicherung. Dabei – so Wolf-Rüdiger Senk, Leiter Kundenmanagement AVW – kann diese Police für Unternehmen von elementarer Bedeutung sein.

Die Verbreitung von Vertrauensschadenpolicen ist deutlich geringer als die von Sach- oder Haftpflichtversicherungen. Das mag unter anderem daran liegen, dass die Frage nach der Notwendigkeit dieses Versicherungsschutzes oft auf die Frage nach Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit der eigenen Mitarbeiter reduziert wird. Doch diese Verengung des Themas ist eindeutig zu kurz gesprungen.

Denn die Vertrauensschadenversicherung deckt unmittelbare Vermögensschäden ab, die dem Unternehmen durch Untreue, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug oder Computermissbrauch entstehen. Dabei ist es unerheblich, ob der Täter ein Mitarbeiter des Unternehmens ist oder ob die Tat von Fremdpersonal beziehungsweise von Zeitarbeitskräften begangen wird. Darüber hinaus sind auch Schäden gedeckt, die durch Hacker unmittelbar und rechtswidrig in der EDV des Unternehmens oder über sie verursacht werden. Der Versicherungsschutz umfasst ebenfalls Schäden durch Geheimnisverrat und Täuschung von außenstehenden Dritten.


Leistung auch bei unbekannten Tätern

Besonders hervorzuheben: Der Versicherer leistet auch dann, wenn der Täter nicht ermittelt werden kann. Ausreichend ist vielmehr, dass der Schaden nach Lage der Indizien mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer Vertrauensperson des Unternehmens verursacht wurde. Aber auch in den Fällen, in denen der Täter ermittelt wird, bleibt das Geld meist verloren, da ein Regress beim Schädiger häufig scheitert. Problemlösung auch hier: die Vertrauensschadenversicherung.
  

Vergleicht man die Schadenzahlen von Feuerversicherungen und Vertrauensschadenversicherungen, so ist das Verhältnis 1 Milliarde Euro für Feuerschäden zu 1,6 Milliarden Euro für Veruntreuungsschäden (Quelle: Gesamtverband der Versicherungswirtschaft und Euler Hermes Kreditversicherungs-AG auf Basis der polizeilichen Kriminalstatistik, 2007). Diese Zahlen zeigen eindeutig, dass die Vertrauensschadenversicherung zu Unrecht ein Mauerblümchendasein im Bereich des betrieblichen Risikomanagements führt. Das gilt umso mehr, als die Kosten dieses wichtigen Versicherungsschutzes im Verhältnis zum Deckungsumfang durchaus überschaubar sind.

  
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Überprüfen Sie doch einmal den Deckungsumfang Ihrer Geschäftsversicherungen und überzeugen Sie sich davon, dass Sie im Falle eines Vertrauensschadens auf der sicheren Seite stehen. Ein Experte der AVW unterstützt Sie dabei gern.