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Dichtheitsprüfung an Ableitungsrohren: Rechtzeitiger Beginn kann Versicherbarkeit gewährleisten

Aufgrund verschärfter EU-Umweltrichtlinien ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet bis 31.12.2015 eine Dichtheitsprüfung und ggf. erforderliche Sanierung seiner Abwasserleitungen vorzunehmen. Dies wurde von einigen Ländern ins WHG (Wasserhaushaltsgesetz) oder in die Bauverordnung verbindlich übernommen. Von einigen Bundesländern allerdings noch nicht.

So wird derzeit in NRW geprüft, ob die o.g. Frist bis Ende 2015 aufgehoben werden soll. Es gibt einen neuen Gesetzesentwurf der bisherigen Landesregierung zur Dichtheitsprüfung, wonach die oberste Wasserbehörde dazu ermächtigt werden soll, durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Landtags alle wesentlichen Pflichten wie Fristen und Methoden zur Dichtheitsprüfung zu regeln. Was genau in der Rechtsverordnung stehen soll, war bis zuletzt noch unklar. Berichten zufolge sollen sich die Fristen zur Dichtheitsprüfung daran orientieren, wie viel Wasser ein Haushalt im Jahr verbraucht. Haushalte, die weniger als 200 Kubikmeter Wasser verbrauchen, sollen demnach ihre Abwasserkanäle erst nach 2020 prüfen müssen. Wie die Pflichten bei Mehrfamilienhäusern aussehen, ist bisweilen völlig unklar.

   

Unsere Empfehlung: Arbeiten zeitlich strecken

Unabhängig von der aktuellen Diskussion empfehlen wir Ihnen mit den Dichtheitsprüfungen möglichst zeitnah systematisch zu beginnen bzw. sie kontinuierlich weiter fortzuführen. Es empfiehlt sich, die Prüfungen und anstehenden Arbeiten über einen längeren Zeitraum zu strecken. Denn so verteilen Sie auch die im Rahmen der Dichtheitsprüfungen festgestellten versicherten Schadenaufwendungen über einen längeren Versicherungszeitraum. Andernfalls dürfte ein sprunghafter Anstieg der Schadenaufwendungen bzw. der Schadenquote die Begehrlichkeit der Versicherer nach einer ebenfalls sprunghaften Prämienerhöhung nach sich ziehen.
 
Haben Sie weitere Fragen? Wir beraten Sie gern.