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Defizitäre Entwicklung beim „Problemkind“ D&O

Laut Angaben des GDV, dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, vereinnahmten die D&O-Versicherer im Bundesgebiet im Jahr 2018 rund 252 Mio. EUR an Prämien. Dennoch handelte es sich um ein Verlustgeschäft angesichts einer Schadenquote von immerhin 112,9%!

Diese Entwicklung im Bereich der Managerhaftung kommt nicht überraschend, sie hatte sich vielmehr schon länger angekündigt: Zu den Schadenzahlungen in Millionenhöhe, die Konzernmanager bei VW, der Deutschen Bank oder Siemens vor Jahren schon durch persönliche Inanspruchnahme verursacht haben, kommt heute eine Vielzahl von D&O-Haftungsfällen im Mittelstand. Häufige und typische Schadenszenarien der jüngeren Vergangenheit waren insbesondere Inanspruchnahmen durch den Insolvenzverwalter, aber auch Schadenersatzansprüche aus dem Vorwurf des Organisationsverschuldens – dies neuerdings vermehrt im Zusammenhang mit Cyber-Vorfällen. 

„Manager mit Makel“ landen schnell vor Gericht 

Zu den erhöhten Haftungsrisiken gesellen sich vermehrte Inanspruchnahmen: In den 1990er-Jahren war es noch ungeschriebenes Gesetz, Geschäftsführer nicht persönlich zu belangen. Heute landen „Manager mit Makel“ schnell vor Gericht. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Inanspruchnahmen von höheren Entscheidungsträgern durch ihren Dienstherrn deutlich gestiegen, und zwar auch jenseits der großen Konzerne. Die Unternehmen nutzen das als „Schutzschild“ für die Organe vorgesehene Vehikel längst als eigene Versicherung: Sie lassen ihre Manager haften - wohlwissend, dass diese mit der D&O über eine millionenschwere Absicherung verfügen. Die Frage nach Verantwortlichkeit und Schuld und daraus resultierenden Ansprüchen werden vom eigenen Unternehmen weg und zu den verantwortlichen Managern hin gelenkt. Plötzlich steht der Manager im Fokus der Ermittlungen und damit auch dessen D&O-Versicherer. 

D&O Prämien in naher Zukunft teurer? 

Man kann also sagen, dass sich die Mechanismen der Managerhaftung verschoben haben. Diese Entwicklung bedeutet für die D&O-Versicherer ein erhebliches Verlustrisiko. Daher steht zu befürchten, dass die D&O-Prämien sich bereits in naher Zukunft empfindlich verteuern werden; hiervon ist man in Expertenkreisen überzeugt. Der Trend zu höheren Prämien bei gleichzeitiger Verknappung der zur Verfügung stehenden Deckungssummen und Verschlechterung der Bedingungswerke hat bei den Großunternehmen schon begonnen und wird sich in absehbarer Zeit auch auf den Mittelstand erstrecken. Insofern setzt sich der in den USA schon vor geraumer Zeit begonnene Trend nach bewährtem Schema auch in Europa fort.  

Es ist absehbar, dass auch bei Versicherern, die derzeit keine Prämienanhebung aktiv einfordern, die Bereitschaft zur Zeichnung höherer Versicherungssummen auf Sicht sinken dürfte. Daher ist es an der Zeit, die Angemessenheit der D&O-Versicherungssumme zu prüfen und gegebenenfalls deren Optimierung in Erwägung zu ziehen. Leider gibt es keine „Faustformel“ zur Berechnung einer angemessenen Versicherungssumme in der D&O; letztlich kann nur der Vorstand / die Geschäftsführung die Entscheidung treffen, welche Deckung in Relation zur Risikogeneigtheit des Unternehmens und seiner Aktivitäten am Markt angemessen erscheint. Gerne beraten wir Sie hierbei und holen für Sie Angebote über höhere Versicherungssummen und/ oder deren Mehrfach-Maximierung ein.